22.09.2023
Es wird in der Europäischen Union momentan darüber diskutiert, ob Eigentümer von Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz verpflichtet werden sollten, ihre Immobilien zu modernisieren.
Wer erhält eigentlich eine Schufa-Auskunft mit meinen Daten – Experten bringen Licht ins Dunkel
Zur Wiesbadener Schufa Holding AG, die wichtigste sogenannte Auskunftei im deutschsprachigen Raum, kursieren viele Gerüchte. Insbesondere bezüglich der Rechtmäßigkeit der Informationen, die das Unternehmen seinen Partnern zur Verfügung stellt, gibt es seit Bestehen des Dienstleisters vielfältige Berichte. Diese künden mitunter von vermeintlich unseriöser Weitergabe der Daten des Anbieters. Zutreffend sind diese Meldungen jedoch in den meisten Fällen nicht. Denn rund um die Frage „Wer erhält eigentlich eine Schufa-Auskunft mit meinen Daten?“ gibt es sehr klare Regeln. Anders als von vielen Kritikern vermutet ist es eben nicht so, dass die Auskunftei Informationen willkürlich und unkontrolliert weitergibt. Der Gesetzgeber schreibt der Schufa sehr klar vor, wann und unter welchen Bedingungen positive wie negative Details zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern oder Unternehmen bei Empfängern landen dürfen.
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Zugang zu Schufa-Daten ist seit jeher strikt geregelt
- 2 Anpassung der Schufa-Praxis zur Datenspeicherung im Jahr 2023
- 3 Diese Informationen spielen im Register der Auskunftei eine Rolle
- 4 Wer darf nun überhaupt Daten bei der Schufa abfragen?
- 5 Der feine Unterschied beim Umfang der Abfrage der Schufa-Auskunft
- 6 Mögliche Folgen, wenn Strom- und Gasanbieter auf die Schufa-Prüfung verzichten
- 7 Vermieter bestehen fast immer auf Schufa-Auskunft
- 8 Verbraucher sollten selbstverantwortlich handeln und Schufa-Daten immer wieder kontrollieren
- 9 Unter Fazit zur Frage „Wer erhält eigentlich eine Schufa-Auskunft mit meinen Daten?“:
Zugang zu Schufa-Daten ist seit jeher strikt geregelt
Gleiches gilt übrigens ebenfalls für andere Auskunfteien in Deutschland. Es gibt also unmissverständliche Grenzen zur Weitergabe persönlicher/gewerblicher Bonitäts-Daten. Eben diese Rahmenbedingungen – insbesondere hinsichtlich der Missverständnisse zur Schufa-Abfrage durch Dienstleister – durchleuchten wir in diesem Ratgeber: Die Tatsache, dass Banken wie die deutschen Sparkassen oder Genossenschaftsbanken zu den Anteilseigner der Wirtschaftsauskunftei gehören, ändert im Übrigen nichts an den rechtlichen Vorgaben für den Datenzugriff. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies: Wer eine Schufa-Auskunft mit meinen Daten erhält, ist nicht nur eindeutig per Gesetz festgeschrieben. Verbraucher und Firmen können zudem öffentlich einsehen, wer einen Anspruch auf eine Einsicht ins Register der Schufa hat.
Anpassung der Schufa-Praxis zur Datenspeicherung im Jahr 2023
Interessant ist i diesem Kontext, wie sich die Sachlage im Frühjahr 2023 aus Sicht der Verbraucher verändert hat. Mit Blick auf laufende juristische Prüfungen lenkte die Schufa Ende März ein und passte die zuvor geltenden Fristen an. Inzwischen werden Einträge zu Schuldnern im Register der Schufa nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens – der sogenannten Verbraucherinsolvenz – schon nach sechs Monaten gelöscht. Automatisch, ohne dass betroffene Personen selbst nach der Benachrichtigung zur Restschuldbefreiung einen Antrag auf Entfernung stellen müssen. Zuvor galt in diesem Punkt eine Löschungsfrist von drei Jahren, was etwa für viele Wohnungssuchende oder potenzielle Kreditnehmer häufig schwerwiegende Konsequenzen hatte. An der Unklarheit zur Eingangsfrage „Wer erhält eigentlich eine Schufa-Auskunft mit meinen Daten?“ hat dies jedoch keine weiteren Auswirkungen.
Diese Informationen spielen im Register der Auskunftei eine Rolle
Bezüglich der Speicherung sensibler Informationen zu ist an dieser Stelle eine kurze Übersicht der wichtigsten Daten von Interesse. Denn vielen Verbrauchern fehlt nicht nur das Wissen dahingehend, wer eigentlich eine Schufa-Auskunft erhalten kann. Noch immer ebenso unbekannt, dass die Auskunftei eben nicht nur negative Daten speichert. Das Gegenteil ist der Fall. Schauen wir uns deshalb in knappen Stichpunkten an, welche negativen, aber auch positiven Informationen Einfluss auf die Bonität haben. Zudem gibt es eine dritte relevante Kategorie – nämlich personenbezogene Vermerke.
Negative Einträge im Register der Schufa sind:
- Dokumentationen zu vorliegenden Zwangsvollstreckungen
- Insolvenzanträge
- Daten zu vorzeitig gekündigten Darlehensverträgen (etwa wegen wiederholter Nichtzahlung von Kreditraten)
- zugestellte Mahnbescheide
- Einträge in Schuldnerverzeichnissen
- eidesstattliche Versicherungen durch Schuldner
Auf der „Haben-Seite“ stehen für die Kreditwürdigkeit positive Einträge wie
- ein guter Schufa-Basisscore
- Daten zu Bank- und Kreditkartenkonten
- Kreditverträge generell
- Informationen zu laufenden Leasing- und Ratenzahlungsverträgen
- erbrachte Bürgschaften
- Verträge mit Telekommunikations-Unternehmen
- Kundenkonten bei Onlineshops/Versandhäusern
Betont sei hier rund um die Frage, wer eigentlich eine Schufa-Auskunft mit meinen Daten erhält, dass Einträge nur dann positiv sein können, wenn diese beispielsweise Aufschluss über reibungslose Zahlungen von (Kredit-) Raten und die fristgerechte Begleichung offener Rechnungen geben. Nicht ohne Grund verweisen Experten darauf, dass mehrere parallel genutzte Kreditkarten und Konten eben auch negative Folgen haben können. Konten, die nicht nachweislich benötigt werden, sollten idealerweise gekündigt werden. Als persönliche Daten speichert die Schufa zuletzt unter anderem den vollständigen (Geburts-) Namen, das Geburtsdatum sowie die aktuelle und frühere Wohnadressen. Kommen wir nach diesem wesentlichen Einschub zu den wichtigen Faktoren der Bonitäts-Bewertung zurück zum Kernthema.
Wer darf nun überhaupt Daten bei der Schufa abfragen?
Ein Grundsatz des seit Jahrzehnten existierenden Systems der Schufa (wie auch ihrer Mitbewerber) besagt: Wer der Schufa selbst Daten zur Verfügung stellt, kann seinerseits auch Informationen aus dem Register abrufen. Die meisten Leserinnen und Leser haben höchstwahrscheinlich bereits Verträge zu Bank- und Sparkonten, Krediten und anderen Finanzgeschäften abgeschlossen. Im Vertrag findet sich in diesem Fall (in Deutschland und der EU jedenfalls) eine Klausel, die den Umgang mit der Bonitätsabfrage klar regelt. Die Zustimmung durch Verbraucher ist üblicherweise Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses.
Der feine Unterschied beim Umfang der Abfrage der Schufa-Auskunft
Dass die Übermittlung von Daten an die Schufa zunächst zum Anspruch auf eine Abfrage von Informationen nach sich zieht, bedeutet nicht automatisch, dass alle Empfänger Zugriff auf vergleichbar umfangreiche Datensätze erhalten. Am meisten Daten über Sie als Teil der Datenbank erhalten Unternehmen aus dem erwähnten Finanzsektor. Banken (wie auch Sparkassen), Kreditkartenanbieter und Anbieter von Leasing können im Regelfall alle gespeicherten Einträge einsehen. Also sowohl positive und negative als auch persönliche Informationen. Unternehmen, die nicht diesem Bereich zuzuordnen sind, stellt die Auskunftei größtenteils ausschließlich negative Einträge für die weiterführende Einschätzung von Ausfallrisiken zur Verfügung. Entscheidend kann die Prüfung im gleichen Maße für Stromversorger sein, die ebenfalls zum Großteil auf der Zustimmung zur Schufa-Anfrage bestehen.
Mögliche Folgen, wenn Strom- und Gasanbieter auf die Schufa-Prüfung verzichten
Ausnahmen sind Tarifmodelle, die unter dem Begriff „Schufa-frei“ offeriert werden. Wenngleich die Kreditwürdigkeit dabei Bedeutung hat, sollten Verbraucher um die möglichen Nachteile solcher Angebote wissen. Höhere Grund- und Verbrauchspreise als Ausgleich des Bonitäts-Risikos sind eine denkbare Konsequenz. Tarife ohne Bonitätsprüfung kommen weiterhin dazu führen, dass Zahlungen bezogen auf den wahrscheinlichen Energieverbrauch im Voraus zu leisten sind. Zum einen können sich dies viele Haushalte mit finanziellen Sorgen und negativen Schufa-Einträgen oft nicht leisten. Zum anderen sind bereits geleistete Zahlungen schlimmstenfalls verloren, wenn der Anbieter Insolvenz anmeldet. Bei großen Strom- und Gasversorgern fällt dieses Risiko freilich gering aus. Jedoch gab es in der Vergangenheit durchaus kleinere Anbieter, die sich nicht auf dem Markt behaupten konnten und ihre Geschäfte vorzeitig wieder einstellen mussten. Endkunden, die in Vorleistung getreten waren, hatten vielfach das Nachsehen, wenn es um Rückzahlungen ging.
Vermieter bestehen fast immer auf Schufa-Auskunft
Gemeint sind hier am Ende auch Vermieter, die ihrerseits in den meisten Fällen Wert auf das Einreichen einer aktuellen Schufa-Auskunft legen, als „fremde Person“ sind Vermieter, Immobilienverwalter und ähnliche Dienstleister aber explizit auf Ihre Zustimmung in Form einer Einverständniserklärung angewiesen. Alternativ reicht mitunter die Selbstauskunft, um den erforderlichen Nachweis zu erbringen. Richtig ist freilich, dass die Verweigerung der Auskunft bei Mietgesuchen mehrheitlich zum Ausschlusskriterium wird. Ein Sonderfall ist am ehesten erkennbar, wenn Sie sich bei der Suche nach einer passenden Wohnung auf „Vitamin B“ verlassen und unbürokratisch dank guter Beziehungen gegen andere Interessenten durchsetzen. → Schufaauskunft für Vermieter
Verbraucher sollten selbstverantwortlich handeln und Schufa-Daten immer wieder kontrollieren
Ein wichtiger Hinweis zur Abfrage-Berechtigung kam im letzten Abschnitt bereits zur Sprache. Denn gerade Sie selbst haben als „Betroffene/r“ natürlich ebenfalls ein Anrecht auf Einsicht in die zu Ihrer Person von der Schufa gespeicherten Daten. Grundlage ist hier Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes. Einmal pro Jahr haben Sie das Recht, eine kostenlose Selbst- bzw. Eigenauskunft bei der Schufa einzuholen. Der Aufwand hält sich in überschaubaren Grenzen. Über die Internetseite der Auskunftei können Sie in wenigen Schritten die besagte „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ anfordern. Dieses Dokument steht übrigens in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, sodass Sie die Übersicht problemlos – sofern erforderlich – auch für den Abschluss von Verträgen außerhalb Deutschlands verwenden können. Die Selbstauskunft ist faktisch auch das beste und wirksamste Instrument, um von fehlerhaften Einträgen zu erfahren und Maßnahmen zur Löschung in die Wege zu leiten.
Unter Fazit zur Frage „Wer erhält eigentlich eine Schufa-Auskunft mit meinen Daten?“:
Deutlich wird anhand der Erklärungen zu den verschiedenen Abfrage-Berechtigungen und Eingrenzungen, dass die Schufa-Auskunft nicht allein als Hemmschuh für Verbraucher und Unternehmen verstanden werden sollten. Sie selbst können durch den Antrag zur Abfrage sicherstellen, dass falsche Daten entfernt und Ihre Ausgangslage verbessert wird. Zudem kann eine negative Kredit- oder Leasing-Entscheidung aufgrund einer schlechten Kreditwürdigkeit auch eine Schutzwirkung erfüllen. Lehnt eine Bank ein Darlehen ab, da die Schufa-Anfrage auf frühere Tilgungsprobleme hinweist, können schlimmstenfalls ähnliche Komplikationen in der Zukunft durch eine Ablehnung vermieden werden. Fraglos stellt dies manchen Verbraucher mit dringendem Finanzierungsbedarf vor Probleme. So undurchsichtig Medien die Ansprüche zur Schufa-Auskunft manchmal zumindest gefühlt darstellen, verhält sich die Rechtslage aber nicht. Vielmehr gilt: Je besser Verbraucher über ihren Status Bescheid wissen, desto leichter fällt die Analyse der eigenen wirtschaftlichen Chancen und Risiken.
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