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Was tun, wenn meine Schufa-Daten falsch oder unvollständig sind?

Schufa Daten falsch oder unvollstaendigEigentlich liegt die Vermutung nahe, dass bürokratische Fehler aufgrund der immer stärkeren Digitalisierung in nahezu allen Lebensbereichen im Grunde ausgeschlossen sein sollten. Doch Verbraucherschützer raten etwa in Verbindung mit dem jährlichen Einkommenssteuerbescheid dennoch zu genauen Prüfungen der Unterlagen. Denn der „Faktor Mensch“ spielt weiterhin an vielen Schnittstellen eine zentrale Rolle. Dies gilt auch und gerade, wenn es den eigenen Schufa-Score geht. Experten kommen in Tests immer wieder zu der Erkenntnis: Nicht jede persönliche Akte bei der Schufa oder anderen Auskunfteien ist fehlerfrei. Stattdessen gibt es zahlreiche Berichte darüber, dass mancher Eintrag im Register entweder unberechtigt oder zu lange vermerkt wird. Was im Falle positiver Einträge kein Problem darstellt, kann im negativen Fall folgenschwer sein. So kann schlimmstenfalls schon ein zusätzlicher Eintrag zur Ablehnung eines Kreditantrags oder zur Verweigerung eines Stromanbieter-Wechsels führen.

Zwar entdecken Sie auf unserer Plattform ständig einen guten Überblick über Stromanbieter ohne Schufa-Meldung. Gerade die Grundversorger sind gesetzlich zur Aufnahme auch vorbelasteter Antragsteller verpflichtet. Lieferengpässe und enorm steigende Strom- und Gaspreise haben den Markt jedoch regelrecht auf den Kopf gestellt.

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Angespannte Lage auf dem Energie- und Kreditmarkt macht Schufa-Ergebnisse noch wichtiger

Die Zahl schufafreier Angebote für die Energieversorgung dürfte, so die Erwartung vieler Branchenkenner, könnte zukünftig deutlich sinken. Gerade wegen der weitreichenden Konsequenzen negativer Schufa-Einträge sollte sich jeder Verbraucher mit dem Thema „Was tun, wenn Daten falsch oder unvollständig sind?“ befassen. Schließlich wirkt, sind die Informationen der Schufa eben nicht allein für die Suche nach einem neuen Stromanbieter von Bedeutung. Um richtig auf nachweislich falsche Einträge reagieren zu können, müssen Verbraucher (wie übrigens auch Unternehmen) verstehen, welche Aufgab die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz Schufa – aus Wiesbaden überhaupt erfüllt. Ziel der Schufa ist die Erfassung und Bewertung von Informationen, die Aufschluss über die Kreditwürdigkeit (Bonität) geben. An dieser Stelle geht es ausschließlich um den Bereich der sogenannten privaten Schuldner. Eine Gruppe von (Stand: 08/2022) von gut 68 Millionen Privatpersonen. Das Unternehmen ist die größte Auskunftei im deutschsprachigen Raum.

Schufa-Informationen maßgeblich für Verträge in zahlreichen Bereichen

Die Bonitätsprüfung der Schufa dient Banken, Versicherungen, Unternehmen des Telekommunikationssektors, Handelskonzernen, Leasinggesellschaften und letztlich auch Vermietern bei der Einschätzung möglicher Geschäfts- und Ausfallrisiken. Scoring-Werte liegen im Bereich von null bis 1.000 Punkten. Je höher das Scoring, desto geringer das Risiko. So jedenfalls besagt es das zugrundeliegende Prinzip des „Modells Schufa“.

TippInteressant:
Rund 91 Prozent aller Einträge zu Personen, die bei der Schufa registriert waren, waren im Jahr 2021 positiver Art (Quelle: Risiko- und Kredit-Kompass der Auskunftei)

Die besagte Fehleranfälligkeit ergibt sich daraus, dass mancher Eintrag länger als zulässig in der Dokumentation berücksichtigt wird. Die Schuld muss dabei nicht zwingend aufseiten der Schufa selbst liegen. Vertragspartner melden mitunter Daten, die gar keine Rolle spielen dürften. Etwa dann, wenn Verträge von Verbrauchern fristgerecht gekündigt werden, was eigentlich eine Rücknahme von Einträgen zur Folge haben müsste. Fristen sind ohnehin ein wichtiges Stichwort. Einträge nämlich haben gewissermaßen ein Verfallsdatum. Und gerade hier offenbaren sich in Expertenanalysen nicht selten Probleme.

Welche Daten darf die Schufa speichern und für welchen Zeitraum?

Neu abgeschlossene Ratendarlehen oder Immobilienfinanzierungen, frisch eröffnete Basis-, Giro- und Pfändungsschutzkonten, ein Ratenkauf oder eine Kreditkarte sind einige der Aspekte, die der Schufa gemeldet werden. Auch zu Verträgen für einen TV- oder Internetanschluss sowie Mobilfunktarife erhält die Auskunftei üblicherweise Meldungen. Dabei ziehen diese Ereignisse nicht automatische Negativeinträge nach sich. Ein negativer Eintrag entsteht, wenn Schulden nicht vereinbarungsgemäß beglichen werden. Wer seine Verbindlichkeiten stets wie vertraglich geregelt begleicht, darf hingegen auf einen positiven Vermerk und sogar eine Verbesserung des Scorings hoffen. Neben den genannten Punkten können auch Einträge in öffentlichen Verzeichnissen (Stichworte sind hier etwa Privatinsolvenzen oder eidesstattliche Versicherungen) für einige Zeit für Schwierigkeiten sorgen. Zum Beispiel, wenn Sie einen Mietvertrag abschließen oder einen Kredit beantragen möchten.

Schufa nutzt nicht allein Angaben zur Kreditsituation

Gemeldet und gespeichert werden zudem Informationen zu fälligen Forderungen bzw. Zahlungstransaktionen in der Zukunft; gleiches gilt für „betrügerische Aktivitäten“. Einträge bleiben meist nicht nur solange erhalten, wie Forderungen und Belastungen wie die Privatinsolvenz gelten oder Zahlungen nicht vollständig erfolgt sind. Das Gros Ihrer Daten wird im Anschluss noch für drei weitere Jahre im Register der Schufa gespeichert.

TippÜbrigens:
Vermeiden können Sie Meldungen eher nicht. Die Mehrheit der Schufa-Partnerunternehmen hat die Zustimmung zur Schufa-Abfrage und Datenübermittlung inzwischen in Verträgen fest verankert.

Die seit 2016 in der Europäischen Union geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat weitgehend zum Wegfall der vormals üblichen „Schufa-Klausel“ geführt. Stattdessen erhalten Sie als Verbraucher von Anbietern lediglich ein Informationsschreiben zur Schufa, das alle relevanten Angaben zur Datenverarbeitung umfasst.

Eigentlich müssten Einträge nach Verstreichen dieser Frist umgehend und ohne Aufforderung gelöscht werden. In der Praxis jedoch – das zeigen die bereits angesprochenen Analysen von Verbraucherschützern – klappt dies nicht immer so, wie es der Gesetzgeber verlangt. Abhilfe schafft hier die sogenannte „Eigenauskunft“. Diese ist so etwas wie der erste Schritt auf dem Weg zur Beantwortung der Frage „Was tun, wenn meine Daten falsch oder unvollständig sind?“.

Wenige Schritte, um Schufa-Einträge löschen zu lassen und die Bonität optimieren

Schufa Einträge löschen lassenWie weiter oben erwähnt, sind allein negative Schufa-Einträge das wesentliche Problem. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Konsequenzen erheblich sein können. Eine Ablehnung Ihres Stromanbieterwechsels etwa kann nach Preisanhebungen beim bisherigen Versorger in der aktuellen Phase sehr hohe Extraausgaben bedeuten. Auch die Kreditwürdigkeit leidet, was wiederum einer Bewältigung der hohen Energiepreis-Belastungen auf Darlehensbasis im Weg stehen kann. Genau deshalb empfehlen Juristen und Verbraucherschützer regelmäßige Kontrollen der Rechtmäßigkeit vorliegender negativer Schufa-Einträge. Unterscheiden lässt sich hier zwischen unberechtigten, fehlerhaften und veralteten Vermerken. Fehlerhaft kann unter anderem bedeuten, dass Ihr Schufa-Score auf zu hohen Angaben zu offenen Forderungen beruht. Die Lösung ist die angesprochene Schufa-Selbstauskunft. Sie erlaubt Ihnen die objektive aller negativer Einträge im Register der Auskunftei. Einmal pro Jahr haben Verbraucher Anspruch auf eine solche, kostenlose Auskunft.

TippWas viele Verbraucher nicht wissen:
→ Falsche und unberechtigte Datensätze können unter Umständen sogar zu einem Anspruch auf Schadenersatz entstehen!

Zeigt sich, dass Daten fehlerhaft sind, wenden sich Verbraucher zuerst am besten an das Unternehmen, das die betreffende Meldung vorgenommen hat. Nicht immer sind „Verursacher“ direkt zur Löschung bereit. Hier hilft dann lediglich die zu einem Rechtsexperten. Als Rechtsberatung sind die Erklärungen an dieser Stelle nicht zu verstehen. Vielmehr geht es um eine erste Hilfestellung und Einführung in das schwierige Thema „Was tun, wenn meine Daten falsch oder unvollständig sind?“. Ein erfahrener Anwalt ist die beste Anlaufstelle – vor allem, wenn negativ Schufa-Einträge möglichst schnell gelöscht werden müssen. Auf Anfragen von Verbrauchern reagieren viele Unternehmen laut Verbraucherschützern oft nur langsam. Schlimmstenfalls gar nicht. Unberechtigt ist ein negativer Schufa-Eintrag (siehe § 31 (2) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) etwa, wenn der Grund ein „einmaliger Vertrag“ war.

Ein Eintrag entsteht dann häufig, wenn eine erforderliche einmalige Zahlung für eine einmalig erbrachte Leistung trotz zweier Mahnungen ausgeblieben ist. Für einen Widerspruch braucht es dabei keines gerichtlichen Titels. Sofern die Zahlung zwischenzeitlich erfolgt ist.

Bei diesen negativen Einträgen können Sie eine Löschung erwirken:

  • Falscheinträge
  • Einträge, die inzwischen veraltet sind
  • unberechtigte Vermerke
  • Daten als Folge einer Verwechslung der Person

So unwahrscheinlich die Verwechslung verschiedener Personen Verbrauchern oft scheinen mag: Sie kommt vor. Dies betrifft insbesondere Verbraucher mit vergleichsweise häufig auftretenden Namen. Auch bei Adressen treten solche Verwechslungen häufiger auf, als es sich viele Menschen vorstellen können. Eine derartige falsche Zuordnung negativer Schufa-Einträge lässt sich durch den Kontakt zum Kundendienst der Schufa über eine Datenkorrektur meist schnell aus der Welt schaffen. Generell ist die Auskunftei in der Pflicht. Sie muss nachweisen können, dass jeder einzelne Eintrag begründet ist. Eine umgehende Löschung ist obligatorisch, wenn Banken und andere Schufa-Partner falsche Daten übermittelt haben oder die Schufa selbst keine logischen Tatsachen für Einträge vorweisen kann. Sie haben Ihre Forderungen längst beglichen? Dann zögern Sie nicht, die Schufa in die Pflicht zu nehmen. Sollten Schufa-Partner einen Fehler gemacht haben, müssen Sie sich an diese wenden. Firmen sind dann verpflichtet, Einträge entfernen zu lassen.

Wie gehe ich vor, wenn Einträge veraltet sind?

Der zentrale Begriff in diesem Kontext ist einmal mehr die Löschfrist. Die Zeitvorgaben des Gesetzgebers variieren in diesem Punkt. Die Schufa muss bis zum Verstreichen der Frist dafür sorgen, dass sowohl falsche als auch unberechtigte und veraltete Einträge aus dem Register entfernt werden. Eine sofortige Löschung muss beispielsweise erfolgen, wenn ein gemeldetes Konto bei einer Bank mittlerweile durch die zuständige Bank gelöscht wurde. Zeigt die Prüfung Ihrer persönlichen Daten, dass Einträge veraltet oder fehlerhaft waren, muss ein Eintrag ebenfalls direkt entfernt werden. Sollten (unverbindliche) Anfragen zu Darlehen und Konditionen zu Krediten der Grund für einen Schufa-Eintrag gewesen sein, sieht der Gesetzgeber eine Löschung nach 12 Monaten vor. Übrigens sowohl bei Anfragen durch Privatpersonen als auch Unternehmen.

Die dreijährige Löschungsfrist greift zum Beispiel bei folgenden Daten:

  • Insolvenzen & Restschuldbefreiungen
  • inzwischen abbezahlten Darlehen
  • vollends abgeschlossenen Inkasso- und Mahnverfahren
  • gerichtlich angeordneten Einträgen → Haftbefehle, eidesstattliche Versicherungen, die Verweigerung einer Vermögensauskunft, etc.

Eine Löschung unberechtigter Einträge bei der Schufa können Sie erwirken, wenn alle Schulden in voller Höhe beglichen wurden. Eine Verjährung von Ansprüchen Ihrer Gläubiger führt ihrerseits zu einem Löschungsanspruch. Und natürlich können Sie Einträge löschen lassen, wenn gemeldete Ansprüche insgesamt grundlos gemeldet wurden. Sie haben vermeintlich versendete Mahnschreiben nie erhalten? Nach einem Umzug oder der Zustellung an eine falsche Anschrift kann dies vorkommen. Auch dann sind Schufa-Einträge unberechtigt. Gläubiger müssen einen Schufa-Eintrag in einem solchen Szenario widerrufen – die Schufa wiederum muss Einträge umgehend löschen. Auch in diesem Zusammenhang empfiehlt sich mitunter die Einbeziehung eines Rechtsbeistands. Denn Verbrauchern fällt die Einschätzung, ob negative Schufa-Einträge berechtigt oder unberechtigt sind, oftmals schwer.

Änderung der Rechtslage zur Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2012

Im Jahr 2012 gab es Rechtsexperten zufolge eine wichtige Korrektur der juristischen Bedingungen zur Löschung negativer Schufa-Einträge, wobei es in diesem Fall um die sogenannte Geringfügigkeit ging. Zeitweise galt ein Anspruch auf sofortige Löschung, wenn Förderungen unterhalb eines Grenzwertes von 2.000 Euro lagen – wichtig war dabei, dass verbliebene Schulden binnen sechs Wochen beglichen, vom Gläubiger bestätigt wurden und keine „titulierte Forderung“ vorlag. In diesem Punkt hat sich die Rechtslage geändert. Das System der Schufa sieht für negative Einträger keine solche Geringfügigkeitsgrenze mehr vor. Auch geringere Restforderungen können als schwerwiegende Folgen haben.

So gehen Sie vor, um einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen

Gut informiert sind Sie nur, wenn Sie in Eigeninitiative Informationen zu Ihren persönlichen Schufa-Daten beschaffen. Denken Sie also daran, eine Selbstauskunft einzuholen. Zeigt sich, dass berechtigte Forderungen vorliegen – begleichen Sie diese, sofern es Ihre Finanzen zulassen. Prüfen Sie im Anschluss erneut Ihre Kreditwürdigkeit. Dies lohnt sich vielfach auch dann, wenn Sie die einmal pro Jahr kostenlose Selbstauskunft gemäß Art. 15 DSGVO als Kopie Ihres Datensatzes bereits erhalten haben. Umso mehr gilt diese Empfehlung, wenn Sie eine größere Kreditaufnahme planen oder Anträge für einen Stromanbieterwechsel zuletzt erfolglos waren. Unnötig zu erwähnen, dass sich bei weitreichenden Auswirkungen negativer Schufa-Einträge abermals die Prüfung durch einen Anwalt bezahlt machen kann. Sollte Ihnen auffallen, dass einzelne Forderungen in der Zwischenzeit verjährt sind, müssen Sie dies Ihren Gläubigern gegenüber nachweisen können. Ihr Rechtsberater weiß, wie Sie diesbezüglich korrekt vorgehen.

Denn Auskunfteien wie die Schufa löschen nach eigener Prüfung nur solche Einträge, die bereits beglichen worden oder gegenstandslos sind. Als Nachweis eignen sich etwa Zahlungsbelege, weshalb Sie Kontoauszüge und Bestätigungen von Vertragspartnern bis zur endgültigen Rückzahlung von Schulden unbedingt aufbewahren sollten.

Einfache Antragstellung für Löschungen mittels Musterbrief

Zur Löschung von Einträgen über die Schufa können Sie auf der Webseite der Auskunftei ein Musterschreiben beziehen. Auch viele Unternehmen bieten Ihnen solche vorgefertigten Dokumente an. Achtung: Setzen Sie Korrekturen unbedingt eine Frist. Empfohlen wird meist eine Frist von drei Wochen. Die Beweispflicht zu fälschlicherweise erfolgten Schufa-Einträgen liegt auf Ihrer Seite. Unser Tipp: Wenngleich Sie sich mit der Nachricht zur Löschung eines Eintrags vermutlich auf der sicheren Seite wähnen, sollten Sie im Anschluss („Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“) nochmals prüfen, ob sich die Bonität wie erwartet positiv verändert hat. Die Ausgaben für eine erneute Bonitätsauskunft bewegen sich mit rund 30 Euro für die umfangreiche Übersicht aller gespeicherten Daten und des aktuellen Bonitätsscores in Form des Original-Zertifikats der Schufa in überschaubaren Grenzen. Bleiben Korrektur-Ankündigungen aus, kann Ihr Rechtsvertreter die nötigen Schritte hinsichtlich möglicher Entschädigungsansprüche einläuten.

Verweigern Verursacher negativer Schufa-Einträge die scheinbar angemessene Löschung, lohnt es sich, Verhandlungen mit diesen aufzunehmen. Der Vorteil anwaltlicher Vertretung sorgt dafür, Gespräche sprichwörtlich auf Augenhöhe zu führen. Endkunden haben es mitunter schwer, ihr Recht durchzusetzen. Spätestens dann, wenn es darum geht, einen Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen. Im Erfolgsfalls muss Ihr Streitpartner für Prozess- und Anwaltskosten aufkommen.

Unser Fazit zum Thema „Was tun, wenn meine Daten falsch oder unvollständig sind?“:

Alles steht und fällt mit dem korrekten Vorgehen, um falsche und unberechtigte negative Schufa-Einträge löschen zu lassen. So schwer es Verbrauchern auch fallen mag, einen Experten zu konsultieren. Manchmal ist der Rechtsweg die letzte Lösung. In vielen Fällen aber sind Unternehmen einsichtig, wenn Sie eindeutig nachweisen können, dass Daten fehlerhaft oder überholt sind. So erreichen Sie durch die Kontaktaufnahme nicht selten eine sehr unbürokratische und schnelle Änderung Ihrer Schufa-Einträge und Ihres Scorings.

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