15.05.2023
Aktuell sind die Tarife für Strom und Gas bei den örtlichen Grundversorgern weitaus kostspieliger als Angebote für Neukunden.
Was tun, wenn mein Versorger hohe Nachforderungen verlangt?
Die Nachrichten seit Beginn des Kriegs in der Ukraine waren nicht der erste Schock für Energiekunden in Deutschland. Genau genommen legen die Preise für Gas und Strom schon länger stetig zu. Der generelle Trend des Marktes belastet Verbraucher und viele Unternehmen schon seit Jahren. Natürlich sorgte die schrittweise Senkung russischer Gaslieferungen nach Deutschland sowohl Großhandelsanbieter, Grundversorger und zuletzt auch Endkunden unter immer größeren Druck. Die deutsche Bundesregierung entschied sich Ende Juli 2022 für eine milliardenschwere Intervention beim Gasimporteur Uniper, um dessen drohende eine Insolvenz zu verhindern. Ähnliche Schritte könnten wegen der massiv gestiegenen Beschaffungskosten in den kommenden Monaten bei anderen großen Anbietern im Energiesektor erforderlich werden. Wenngleich Haushalten neben der Energiepreispauschale von 300 Euro ab dem Herbst weitere Entlastungen in Aussicht gestellt werden, bleibt die Lage gerade für private Haushalte schwierig.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Energiekosten dürften langfristig ihr hohes Niveau halten
- 2 Das sollten Sie tun, wenn Versorger Nachforderungen stellen
- 3 Zugestellte Rechnungen auf Herz und Nieren prüfen
- 4 Eigenständige Zahlungsverweigerung ist nicht ohne Risiko
- 5 Wie kann ich meinen tatsächlichen Verbrauch berechnen?
- 6 Stand des Zählers am besten monatlich ablesen
- 7 Vertragsdaten abgleichen – auch bei Anschreiben zu steigenden Energiepreisen
- 8 Besser früh Rücklagen bilden für mögliche Nachforderungen
- 9 Schnell reagieren, wenn Versorger rechtmäßig Nachforderungen stellen
- 10 Apropos Rücklagen – der einfachste Weg zur Deckung von Nachforderungen
- 11 Ratenzahlungen und Stundungen bei hohen Nachforderungen
- 12 Unser Fazit bei hohen Nachforderungen für Strom und Gas
Energiekosten dürften langfristig ihr hohes Niveau halten
Zwar sind Verbraucher bemüht, die zahlreichen Tipps von Experten beim Thema Energiesparen anzuwenden. Ein späteres Anschalten der Heizung um ein paar Tage oder Wochen trotz sinkender Temperaturen sowie das Reduzieren der Raumtemperatur in der kalten Jahreszeit und gleichzeitiger Tragen warmer Kleidung in Innenräumen sind mögliche Reaktionen auf den Ausbruch der Kosten. Die kurzfristige Anschaffung moderner Geräte mit höherer Energieeffizienz hingegen sind für viele Menschen hingegen keine Option. Schließlich sind die Energiekosten aufgrund des (hoffentlich nur vorübergehenden) Gasmangels über Monate in ungeahnter Weise gestiegen. Faktisch kam es zu einer Vervielfachung der Kosten. Glaubt man Experten, wird sich dieser Trend noch lang fortsetzen. Anfangs traf die Entwicklung vor allem Neukunden auf der Suche nach neuen Gas- und Stromanbietern. Längst aber ist die Krise auch bei Bestandskunden angekommen. Die berechtigte Frage lautet deshalb: Was tun, wenn mein Versorger hohe Nachforderungen verlangt?
Dass solche Forderungen in den kommenden Monaten, spätestens aber zum Ende des individuellen Abrechnungszeitraums zu erwarten sind, scheint sicher. Hunderte Versorger haben seit dem Frühjahr 2022 bereits Schreiben mit einer Ankündigung zu Preisanhebungen versendet. Dabei sind eben nicht nur wahrscheinliche Nachforderungen ein Problem. Auch die monatlichen Abschläge werden zukünftig massiv steigen. Als ersten Schritt empfehlen Experten Verbrauchern ohnehin zur Erhöhung der Abschläge. Idealerweise, bevor der Stromanbieter per Mail oder auf dem Postweg üppige Nachforderungen stellt.
Das sollten Sie tun, wenn Versorger Nachforderungen stellen
Im ersten Schritt gilt es immer herauszufinden, ob Nachforderungen einer eingehenden, objektiven Analyse standhalten. Sollten Sie sich die Prüfung selbst nicht zutrauen: Bundesweit gibt es Anlaufstellen der Verbraucherzentralen und anderer Energieexperten. Auch online finden Sie (im Zweifelsfall gebührenpflichtige) Hilfsangebote.
Zugestellte Rechnungen auf Herz und Nieren prüfen
Selbst im digitalen Zeitalter sollte die Devise laut Energieexperten lauten: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Kurzum: Jeder Stromkunde sollte seine Abrechnungen genau prüfen. Die Verbraucherzentralen und andere Branchenkenner berichtet regelmäßig von fehlerhaften Abrechnungen. Die Installation von Stromzähler der neuesten Generation und die elektronische Datenübermittlung sollten dies eigentlich ausschließen. Trotzdem lassen Prüfungen von Rechnungen weiterhin Fehler erkennen. Sinnvoll ist übrigens eine stetige Prüfung des Verbrauchs. So fällt der Zeitaufwand zum Ende des Verbrauchsjahres geringer aus.
Wichtig:
→ Die Nachforderung muss im ersten Schritt beglichen werden! Zeigt eine erneute Prüfung (auch „Befundprüfung“ genannt) keine fehlerhaften Daten, könne Kunden zusätzliche Kosten entstehen.
Wer Fehler in seiner Rechnung entdeckt, kann fraglos auf einer Korrektur der Nachforderung bestehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rät zum Versand als Einschreiben mit Empfangsbestätigung als sichersten Weg. Denken Sie im Anschreiben an den Versorger unbedingt an die Nennung der vollständigen Anschrift samt Kunden- und Rechnungsnummer. Um eine möglichste schnelle Bearbeitung Ihres Korrekturwunsches zu ermöglichen, sollte das Abrechnungsproblem so genau wie möglich beschrieben werden. Bezüglich bereits beglichener Nachforderungen sollten Sie außerdem ausdrücklich erwähnen, dass Zahlungen unter Vorbehalt erfolgt sind, Sie also auf einer vollständigen Erstattung zu hoher Summen bestehen. Beziehen Sie Gas und Strom im Rahmen der sogenannten Grundversorgung, ist eine Verweigerung der (vollständigen) Zahlung unter gewissen Umständen möglich.
Dann nämlich, wenn der angebliche Verbrauch um 100 Prozent oder mehr über dem Wert aus dem letzten Abrechnungszeitraum liegt. Eine Aussetzung der Zahlungspflicht ist ebenfalls gegeben, wenn Sie bei der Prüfung Ihres Strom- oder Gaszählers einen Fehler entdecken.
Eigenständige Zahlungsverweigerung ist nicht ohne Risiko
Die Zahlung können Sie nur so lange verweigern, bis die Befundprüfung abgeschlossen ist – zu Ihren Gunsten oder Lasten. Erwähnt sei trotz der deutlichen Preisanstiege auf dem Energiemarkt: Der Anspruch auf Prüfung liegt freilich auch dann vor, wenn Sie eine Rückzahlung erhalten würde, diese in der Abrechnung nach Ihrer Auffassung aber zu gering angesetzt wurde. Ein Zahlungsverweigerungsrecht ergibt sich zuletzt auch aus anderen eindeutigen Fehlern in der Rechnung. Dies kann dann der Fall sein, wenn Adressdaten oder Daten des Zählers vom Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums fehlen. Zwingend muss die Rechnung darüber hinaus ausführliche Informationen zum Preis für Gas und Strom enthalten. Ein erkennbarer Rechenfehler ist per Gesetz seinerseits ein Argument für vollständige oder teilweise Zahlungsverweigerung. Die Zahlung Ihres normalen Durchschnittsverbrauchs bis zum Abschluss der Prüfung sollte allemal erfolgen.
Achtung:
Verweigern Sie Zahlungen nicht ohne Rücksprache mit dem Versorger. Auch die Konsultation eines Rechtsberaters kann sich lohnen – vor allem bei sehr hohen Nachforderungen.
Wie kann ich meinen tatsächlichen Verbrauch berechnen?
Den Zählerstand zum Beginn der Abrechnungsperiode entnehmen Sie Ihrer letzten Abrechnung. Experten empfehlen zudem, in regelmäßigen Abständen selbst den Stand abzulesen. Bei Strom fällt das Ablesen denkbar leicht. Bei Gas, dessen Verbrauch der Zähler in Kubikmetern festhält, können Sie den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) näherungsweise ermitteln, indem Sie den die abgelesenen Zahlen mit dem Faktor 10 multiplizieren. Ein Tipp: Anbieter dürfen Ihren Verbrauch nur dann schätzen, wenn dem Dienstleister keine Ablesedaten zur Verfügung gestellt wurden – durch Sie oder einen Mitarbeiter, der die neuesten Werte vor Ort abliest. Kommen Sie im Falle einer Schätzung zu der Erkenntnis, dass der tatsächliche Verbrauch vom geschätzten abweicht, kann anhand der abgelesenen Daten eine schnelle Korrektur erfolgen.
Merke:
→ Fehlerhafte Daten sind selbst die Folge defekter Endgeräte. Eher treten Datenfehler durch einen besonders hohen Verbrauch oder die Umstellung auf neue Zähler auf.
Stand des Zählers am besten monatlich ablesen
Zur Fehlervermeidung erweist sich die regelmäßige Übermittlung der Zählerstände als eine Art Königsweg. Wenigstens einmal im Quartal sollten Sie Ihren Verbrauch ablesen. Das Führen von Tabellen erleichtert die Buchführung spürbar. Einerseits lassen sich Abrechnungsfehler so meist frühzeitig vermeiden. Zudem können Sie bei allzu deutlichen Abweichungen des Verbrauchs schnelle Anpassungen Ihrer Abschläge vornehmen. Die allermeisten Strom- und Gasversorger ermöglichen Ihnen auf ihren Internetseiten die zwischenzeitliche Übertragung der Zählerstände. Im Idealfall müssen Sie sich die Frage „Was tun, wenn Versorger Nachforderungen verlangen?“ gar nicht stellen. Aufgrund der weltweiten Energiekrise sollten die meisten Haushalte aber dennoch vorerst mit steigenden Energiekosten rechnen.
Vertragsdaten abgleichen – auch bei Anschreiben zu steigenden Energiepreisen
Kommen Sie durch die Prüfung zu dem Ergebnis, dass die zugrundeliegenden Verbrauchswerte korrekt sind, sollten im nächsten Schritt einen Blick in Ihren Versorgungsvertrag werfen. Der in der Nachforderungs-Abrechnung genannte Grundpreis wie auch der Preis je verbrauchter Kilowattstunde muss mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmen. Frühzeitige Abweichungen der Preise können sich durch unerwartete, weitreichende Ereignisse wie den Krieg in der Ukraine ergeben. Wichtig ist dabei, dass Versorger ihrer gesetzlichen Pflicht zur Benachrichtigung nachkommen. Durch einen Preisanstieg Ihnen im Bereich der Sonderversorgung, also abseits der Grundversorgung, ein Sonderkündigungsrecht. Das Dilemma: In der derzeit angespannten Lage auf dem Markt wird ein Wechsel zu einem Mitbewerber nicht automatisch zu sinkenden Energieausgaben führen. Zum Thema Sonderkündigungsrecht finden Sie an anderer Stelle ausführliche Informationen. Hier soll es weiterhin um den Problemfall „Nachforderung“ gehen.
Experten warnen:
Millionen deutsche Haushalte müssen 2023 mit stattlichen Nachforderungen rechnen!
Besser früh Rücklagen bilden für mögliche Nachforderungen
Der Tipp von Verbraucherschützern, Haushalte sollten dauerhaft ausreichend Geld „zur Seite legen“, um einen finanziellen Ernstfall durch hohe Nachforderungen von Anfang an zu verhindern, ist berechtigt. An der Tatsache, dass gerade vielen Geringverdienern und Familie durch neue Inflationsrekorde und extrem gestiegene Verbraucherpreise schlicht die Mittel fehlen, ändert dieser Ratschlag leider wenig. Zumal: Auf zahllose Mieter wartet im neuen Jahr zusätzlich eine möglicherweise deutlich höhere Betriebskostenabrechnung des Vermieters oder der Hausverwaltung. Insofern droht Mietern sogar eine Doppelbelastung. Denn in der Nebenkostenabrechnung machen Ausgaben für Energie den Löwenanteil aus. Ein Beispiel für die steigende Belastung: Für einen Vier-Personen-Haushalt ermittelten die Spezialisten des Vergleichsportals Verivox im Bereich der Gasversorgung allein für die Heizperiode vom September des Jahres 2021 bis zum März 2022 durchschnittliche Gaskosten in Höhe von rund 1.400 Euro.
Dass Nachforderungen (fraglos für alle Haushaltsgrößen) über die Jahresabrechnung 2023 drastisch steigen werden, ist angesichts der politischen und wirtschaftlichen Umstände offensichtlich. Die Bundesnetzagentur ging zuletzt (Stand: 09/2022) von einem Anstieg der Heizkosten um circa 300 Prozent aus. Ein verlässlicher Vorbote sind die Entwicklungen der Abschläge für Kundinnen und Kunden, die inzwischen eine Rechnung von Versorgern erhalten haben. Hier sind die Abschläge laut der Behörde bereits um etwa 100 Prozent gestiegen. Wohl gemerkt, ohne größeren Auswirkungen des Krieges, wie Netzagentur-Chef Klaus Müller wiederholt gewarnt hat. Auch Vermieterverbände und Wohnungsunternehmen sehen diesen Trend mit Besorgnis. Eine Verdreifachung der Monatsabschläge für Gas ist laut Bundesnetzagentur wahrscheinlich. Und natürlich wird auch Strom immer teurer. Die Entlastungspakete der Bundesregierung können solche Entwicklungen nur teilweise ausgleichen.
Schnell reagieren, wenn Versorger rechtmäßig Nachforderungen stellen
Wenn alle Abrechnungsdaten von der Zählernummer über den Preis für Gas und Strom bis zum Zählerstand korrekt sind, sollten Sie bei Zahlungsproblemen möglichst schnell aktiv werden. Es bringt wenig, das Schreiben des Versorgers ganz unten im Stapel der aktuellen Rechnungen einzusortieren. Je schneller Sie den Kontakt zum Anbieter suchen, desto schneller können in der Kommunikation für beide Seiten vertretbare Lösungen gefunden werden. Dies gilt gleichermaßen für offene Nachforderungen als auch damit verbundene Änderungen Ihrer Abschläge. Bezüglich allzu hoher Abschläge zur Vermeidung ausufernder Nachforderungen geben Experten Verbrauchern einen wichtigen Tipp an die Hand: Kunden „kleinerer“ Unternehmen tun gut daran, ihre Vorleistungen nicht zu hoch anzusetzen. Das Insolvenzrisiko ist durch den Preisanstieg auf dem Markt gerade bei jungen, regionalen Dienstleistern gestiegen. Muss ein Anbieter Insolvenz anmelden, sind Vorauszahlungen schlimmstenfalls auf Nimmerwiedersehen verloren. Haushalte, die es sich leisten können, sollten lieber für ausreichende Rücklagen sorgen, um so Mehrkosten begleichen zu können.
Apropos Rücklagen – der einfachste Weg zur Deckung von Nachforderungen
Ganz ohne Frage sind ausreichende Reserven der beste Ansatz, um von Nachforderungen nicht sprichwörtlich aus der Bahn geworfen zu werden. Eine schnelle Begleichung der Schulden sorgt dafür, dass keine weiteren Kosten in Form von Verzugszinsen und Mahngebühren oder durch die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens seitens Ihres Versorgers entstehen. Auch leicht zugängliche Ersparnisse auf Sparkonten eignen meist zur Deckung der Nachforderungen. Der denkbar schlechteste Weg, um (unerwartet) hohe Energierechnungen bezahlen zu können, ist die Aufnahme eines Kredits oder die Inanspruchnahme Ihres Dispokredits. In beiden Fällen entstehen Ihnen nur „unnötige“ weitere Kosten. Ebenso sollten Sie möglichst darauf verzichten, eine vorhandene Altersvorsorge (Riester, Rürup, Lebensversicherung, etc.) wegen der Nachforderung aufzulösen. Denn auch hier drohen Gebühren. Ganz abgesehen von den negativen Folgen, wenn allein wegen hoher Energieausgaben später die Zusatzrente fehlt. Generell sollten solche Maßnahmen immer das letzte Mittel sein.
Ratenzahlungen und Stundungen bei hohen Nachforderungen
Die Politik hat die Energieversorger schon früh zu mehr Kulanz aufgerufen, als sich die nächsten Preisausbrüche auf dem Markt ankündigten. Viele Versorger haben ihrerseits mitgeteilt, Verbrauchern bei Zahlungsproblemen entgegenkommen zu wollen. Nochmals empfiehlt es sich, zeitnah den Kontakt mit dem Versorger aufzunehmen, wenn die Nachforderung die Mittel übersteigt. Nicht jeder Engpass ist von Dauer. Selbstständige etwa warten mitunter länger auf Zahlungseingänge von Kunden und Auftraggebern. Schon eine kurzfristige Stundung kann eine große Hilfe sein. Viele Unternehmen sind auch bereit, sich auf Ratenzahlungen einzulassen. Im Einzelfall sollten Gas- und Stromkunden prüfen, ob ein einkommensabhängiger Anspruch auf staatliche Hilfszahlungen (etwa über das örtliche Jobcenter oder Sozialamt) vorliegt. Stellen Sie im Zweifel immer einen Antrag. Mehr als eine Absage droht schließlich nicht. Lässt sich der Versorger auf eine Zahlung der Nachforderungen auf Raten ein, müssen natürlich auch diese Zahlungen in einem angemessenen Rahmen liegen. Wie heißt es so treffend: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Früher oder später wird der Energieanbieter auf einer Zahlung bestehen. Werden vereinbarte Raten nicht gezahlt, haben Sie lediglich den Termin einer möglichen Sperrung um einige Zeit in die Zukunft verschoben. Insbesondere bei der Grundversorgung aber gibt es erfahrungsgemäß einigen Spielraum.
Unser Fazit bei hohen Nachforderungen für Strom und Gas
Die richtige Antwort auf die Frage „Was tun, wenn Versorger Nachforderungen verlangen?“ ist schlussendlich immer dieselbe: Warten Sie nicht zu lange! Kontaktieren Sie direkt nach Eingang und Prüfung der Rechnung den Kundendienst. Parallel sollten Sie mit Blick auf zukünftige Entwicklungen der Energiepreise Ausschau nach Einsparpotenzial an anderer Stelle halten. Das Führen eines Haushaltsbuchs wirkt vielfach Wunder. Viele Verbraucher sind sich ihrer laufenden Ausgaben nur bedingt bewusst. Vielleicht reicht es bereits, zumindest vorläufig auf vermeintlichen Luxus zu verzichten. Vielleicht bleibt auch Zeit für einen Nebenjob oder Sie haben dank geänderter staatlicher Regularien Anrecht auf weitere Leistungen wie Wohngeld. So oder so sollten daran denken: Energie gehört wie Miete und allgemeine Lebenshaltungskosten zum alltäglichen Grundbedarf. Eine Strom- oder Gassperre sollte mit allen Mitteln verhindert werden.
Bevor Sie wegen eines Anschreibens Ihres Energieversorger in eine Schockstarre verlangen, denken Sie daran: Auch Energieversorger haben ein Interesse an der Begleichung Ihrer Schulden. Je früher Sie sich bei Problemen mit Ihrem Lieferanten in Verbindung setzen, desto eher gelingt eine Zahlungsvereinbarung, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Achtung:
Dieser Ratgeber stellt lediglich eine Bestandsaufnahme der aktuellen Marktlage, aber keine verbindliche Rechtsberatung dar. Sollten Sie wegen hoher Nachforderungen ernste wirtschaftliche Probleme mit Ihrem Gas-und Stromversorger haben, sollten Sie unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Experten in Anspruch nehmen. Nur so können folgenschwere Komplikationen zügig in Ihrem Interesse aus der Welt geschafft werden.
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