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Wie reagiere ich richtig, wenn Anbieter die Preise anheben?

Anbieter erhöht Preise was tunSieht man davon ab, dass die Preise für Energie seit mehreren Jahren immer neue Hochs erreichen: Dass im ersten Schritt die Pandemie und seit Frühjahr 2022 der Ukraine-Krieg einen weiteren enormen Anstieg der Kosten zur Folge hatten, ist ein offenes Geheimnis. Seit Monaten warnen Energieexperten und Verbraucherschützer vor Preisentwicklungen, die zukünftig noch zu weitaus höheren Rekordpreisen führen werden. Selbst ein derzeit nicht absehbares frühzeitiges Endes des Krieges wird nach Aussagen vieler Analysten nicht zu einem Rückgang der Kosten pro Kilowattstunde Gas oder Strom führen. Bestätigt wird diese Erwartung durch die aktuellen Meldungen zahlreicher Energieversorger, die zeitnahe deutliche Steigerungen ihrer Preise ankündigen. Viele Verbraucher stellen sich die Frage, wie sie reagieren können und müssen, wenn Anbieter die Preise nochmals anheben.

Die Angst vor einem Stopp der Versorgung bei wiederholt nicht bezahlten Rechnungen setzt immer mehr Haushalte mit eher geringem Einkommen unter Druck. Energiekonzerne wie EnBW aus Baden-Württemberg versprechen Kundinnen und Kunden derzeit, die Energieversorgung auch im Falle nicht pünktlich beglichener Rechnungen aufrechterhalten zu wollen.

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Viele Haushalte haben Angst, Nachforderungen nicht gewachsen zu sein

Die Sorgen vieler Endkunden sind laut Verbraucherschützern aber dennoch berechtigt. Wenngleich die meisten Anbieter wegen der für alle Beteiligten schwierigen Lage auf die Notwendigkeit gemeinsamer Lösungen verweisen. Steigen die Strompreise und sind Endkunden nicht imstande, die Mehrbelastungen zu tragen, wird dies früher oder später negative Folgen haben. Schlimmstenfalls wird dies zu einer Kündigung durch den bisherigen Versorger führen. Ebenfalls wichtig bezüglich der Frage „Wie reagiere ich richtig, wenn Anbieter die Preise anheben?“: Selbst die örtlichen Grundversorger gehen mittlerweile dazu über, nicht mehr ohne Einschränkungen neue Kunden anzunehmen. Zumindest bei tatsächlichen Grundversorgungstarifen. Darüber hinaus sind auch die Strompreise (wie auch Gaspreise) infolge der sinkenden Energielieferungen aus Russland so deutlich gestiegen, wie es sich selbst viele skeptische Beobachter vorstellen konnten.

Grundversorgung längst kein Garant für stabile Energiepreise mehr

Die Grundversorgung dient deshalb nur noch bedingt als Schutz vor Preisausbrüchen. Neueste Prognosen deuten an, dass auch hier ein Mehrfaches der monatlichen Abschläge aus der Zeit vor Kriegsbeginn zum neuen Standard werden könnte. Diese Prognose macht es für Verbraucher umso sinnvoller, sich frühzeitig mit den Optionen für die Reaktion auf Anpassungen laufender Verträge zu befassen. Ein Weg ist grundsätzlich, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Passen Versorger die Konditionen zuungunsten ihrer Kunden an, können Kundinnen und Kunden aus laufenden Verträgen mit einer Frist von 14 Tagen aussteigen.

Das Problem in diesem Zusammenhang:

Die Suche nach einem preiswerteren Tarifmodell gestaltet sich dieser Tage immer schwieriger und will wohlüberlegt sein. Gerade wegen drohender Aufnahmesperren bei anderen Anbietern – hier wiederum können insbesondere negative Einträge im Register der Schufa und anderer Auskunfteien zu ernsten Schwierigkeiten führen. Wie Sie gegen fehlerhafte oder unberechtigte Einträge bei der Schufa vorgehen können, erfahren Sie in einem anderen aktuellen Ratgeber unserer Energieprofis.

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Auch Stromkunden drohen weitere Preissteigerungen

Preissteigerung für StromkundenEin zweites Dilemma besteht für Verbraucher, die von Anbietern inzwischen bereits über eine Tarifanpassung informiert wurden: Wie oben erwähnt, erwarten Experten wie die Bundesnetzagentur dauerhaft steigende Preise und weitere Rekorde. Für den Fall, dass Sie die Möglichkeit zum Wechseln haben, könnte auch Ihr neuer Versorger schon bald ähnliche Maßnahmen nutzen, um hohe Marktpreise nicht allein tragen zu müssen. Ab Oktober 2022 greift die sogenannte Gasumlage. Sie wird zunächst bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen und soll einen Zusammenbruch des Systems für Gasimportorte verhindern. 90 Prozent der Mehrkosten sollen ab Oktober 2022 auf die Gemeinschaft der Gaskunden verteilt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Importeure sicherzustellen.

Die Bundesregierung prüft mögliche Interventionen, um über zusätzliche Entlastungspakete den Druck von der Bevölkerung zu nehmen. Im Gespräch war ein Verzicht auf die sonst fällige Mehrwertsteuer. Mitte August erteilte die Europäische Union (EU) einer solchen Maßnahme jedoch eine Absage. So wird die Umlage am Ende sogar bei 2,870 Cent/kWh liegen. Früh nach der Stellungnahme aus Brüssel folgten Forderungen nach Lösungen durch die sprichwörtliche Hintertür. Zwar bezieht sich die besagte Umlage einstweilen ausschließlich auf die Gasversorgung.

Zahl der Anbieter, die Energiepreise anheben, steigt seit Monaten

Schon seit dem Frühjahr erhielten sowohl Tausende Gas- und Stromkunden Post von ihrem Anbieter. Neben Großkonzernen kündigen auch immer mehr kleinere Dienstleister einen Anstieg ihrer Lieferpreise an. Eine solche Entwicklung, die den gesamten Energiemarkt betrifft, erschwert sinnvolle Reaktionen auf Preisanhebungen dramatisch.

TippEine bedingt gute Nachricht (Stand: Mitte August 2022):
Experten der EU-Kommission und der deutschen Regierung wollen gemeinsam einen Weg zur Entlastung der Verbraucher finden. Eine solche Entlastung könnte am Ende auf Umwegen etwa der Befreiung von der Mehrwertsteuer entsprechen.

Dank des rechtlichen Spielraums auf EU-Ebene und die geltende Mehrwertsteuerrichtlinie könnte die Steuer vorübergehend um fünf oder mehr Prozent gesenkt werden. Innerhalb der Ampelkoalition werden Forderungen nach der Nutzung dieses Spielraums immer lauter.

Auch Preisgarantien sind bei Versorgern nicht mehr in Stein gemeißelt

Glücklich können sich vordergründig Verbraucher schätzen, deren Tarife eine längere Preisbindung garantieren. Doch besondere Situationen verlangen nach besonderen Maßnahmen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass etliche Marktkenner selbst derlei Garantien für eine langfristige Preisstabilität zunehmend in Gefahr sehen. Berechtigte Gründe können Anbieter möglicherweise von der Einhaltung solcher Preisversprechen entbinden. Hinweise auf solche Ausnahmeregelungen finden Sie in aller Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energieversorgers. Schließlich handelt es sich bei Ursachen für Preishebungen um eine Art höhere Gewalt und nicht um reine Willkür der Anbieter. Zumal viele Dienstleister darauf hinweisen, nach Kriegsbeginn vergleichsweise lange auf die Weitergabe höherer Preise verzichtet haben, um die Kundschaft nicht über Gebühr zu belasten.

Garantien könnten eben wegen dieser speziellen Marktlage in vielen Fällen vor dem Aus stehen. Schlimmstenfalls langfristig. Die Gasumlage für Privat- und Unternehmenskunden etwa soll bis Ende März 2024 gelten. So müssen im Grunde alle Gaskunden auf erheblich höhere Nebenkostenabrechnungen vorbereitet sein.

Sichere Planung kommender Abrechnungen als sinnvollste Reaktion auf Preisanhebungen

Die Prüfung laufender Verträge und die Verwendung unseres Tarifrechners sind trotz der genannten Probleme stets die angemessene Reaktion auf angekündigte Preiserhöhungen durch Ihren Versorger – ganz gleich, ob es sich um eine Anpassung des Stromtarifs oder höhere Gaspreise handelt. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich im Vergleich nicht von den genannten Tarifen verunsichern lassen. Gegenüber den Angeboten aus der Zeit vor Ausbruch des Krieges fallen die Preise je Kilowattstunde grundsätzlich deutlich höher aus. Interessenten werden in vielen Regionen Deutschlands erkennen, dass die früher vermeintlich teuren Grundversorger in der Krise immer häufiger die beste, mitunter sogar einzige Alternative für einen Anbieterwechsel sind.

Extras wie Wechselprämien, Neukundenboni oder „Cashback“-Aktionen begegnen Ihnen im Test weitaus seltener – viele Dienstleister verzichten auf solche Anreize vollends. Das wesentliche Kriterium für eine Tarifentscheidung sollten ohnehin Aspekte wie der Grundpreis und der Preis je Kilowattstunde sein.

Abschläge korrigieren anstelle einer Kündigung nach Preiserhöhungen

Am besten reagieren Sie als Strom- und Gaskunde, indem Sie alle Mittel zur Senkung Ihres Verbrauchs ergreifen. Was Sie können, um üppige Nachforderungen zu vermeiden und den Verbrauch zu senken, erklären unsere Experten in einem gesonderten Beitrag → Haushalts-Tipps zum Energiesparen. Darüber hinaus tun Kunden gut daran, vorzusorgen. „Vorsorge“ meint in diesem Kontext, auf die kommenden Mehrkosten angemessen vorbereitet zu sein. Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern zur Erhöhung der monatlichen Abschläge um den Faktor 2,5 gemessen an den durchschnittlichen Zahlungen aus dem Vorjahr. Fraglos wird mancher Haushalte mit geringerem Einkommen hier schnell an seine finanziellen Grenzen stoßen. Dennoch gilt: Je größer der Anteil der zu sicheren Mehrkosten, die Sie im laufenden Jahr ausgeglichen haben, desto geringer werden die Nachforderungen für das Verbrauchsjahr am Ende ausfallen.

Unser Fazit zum Thema „Was tun, wenn Versorger hohe Nachforderungen verlangen“:

Natürlich sollten Sie nicht generell auf Ihr Recht zum Tarifwechsel verzichten. Prüfen Sie nach Eingang eines Schreibens zu Preisänderungen, ob Sie früher als gedacht kündigen und durch einen Tarifwechsel Geld sparen können. Verbraucher sollten sich wegen der unklaren Situation auf dem Markt nur nicht darauf verlassen, dass der neue Anbieter nicht ebenfalls zeitnah ebenfalls seine Konditionen anpassen muss und wird. Die Hoffnung auf ergänzende staatliche Entlastungen ab dem Herbst scheinen berechtigt. Verbraucher sollten sich jedoch nicht darauf verlassen, dass mögliche politische Maßnahmen die Erhöhungen in voller Höhe auffangen werden können. Rücklagen und ein sparsamer Energieverbrauch dürften bis auf Weiteres das einzig wirksame Instrument sein, um Mehrbelastungen in einem möglichst überschaubaren Rahmen zu halten.

Tarifwechsel werden nur bedingt zum erhofften Ziel führen. Denn fürs Erste ist mit konstant steigenden Preisen für Gas und Strom zu rechnen. Die optionale Anpassung der Gasumlage im Abstand von jeweils drei Monaten könnten auf dem Markt noch einige derzeit kaum vorstellbare Anpassungen im Gassektor nach sich ziehen. Die Strompreise wiederum dürften sich an einem solchen Trend orientieren.

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