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Politik gibt Startschuss für die Energiepreispauschale

01.09.2022
Nun ist es so weit: Pünktlich zum September 2022 startet die Auszahlungsphase zur sogenannten Energiepreispauschale. Über die Entlastung der Verbraucher, die durch die Pauschale in Höhe von einmalig 300 Euro erreicht werden soll, wurde in den vergangenen Wochen ausführlich diskutiert. Von Anfang an standen vor allem zwei Punkte in der Kritik. Lange war unklar, wie viel Geld von der Einmalzahlung am Ende überhaupt bei den Haushalten ankommen wird. Denn keineswegs jede Empfängerin und jeder Empfänger wird tatsächlich die volle Summe erhalten. Zudem zeichnete sich frühzeitig ab, dass gerade zahlreich von steigenden Kosten für Gas und Strom besonders betroffene Haushalte möglicherweise keinen Anspruch haben könnten.

Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Erklärungen zum endgültigen Fahrplan der Bundesregierung zur Auszahlung zu verstehen. Erkennbar wird – auch für die endgültige Version konnten längst nicht für alle Kritikpunkte Lösungen gefunden werden. Zumindest nicht aus dem Blickwinkel der Umlagen-Gegner.

Einmalige Auszahlung soll weitere Belastungen für Verbraucher auffangen

Wissenswert ist, dass die einmalige Zahlung für alle Beschäftigten im Land gedacht ist. Diese Zielgruppe soll durch den Zuschuss in Zeiten steigender Ausgaben für Energie – und zwar längst nicht beim Thema Gas – entlastet werden. Die Ampelkoalition betonte zuletzt erneut, dass viele Millionen Haushalte in den Genuss der Energiepreispauschale kommen sollen. Experten-Analysen zeigen indes, dass die Zahlung viele Menschen eben nicht erreichen wird. Zudem wird von all jenen, die einen Anspruch haben, keineswegs jede/r wirklich 300 Euro erhalten. Grund für Abzüge ist die geltende Besteuerung der Einmalzahlung. Die Politik sieht in der Energiepreispauschale vor allem einen sinnvollen Ausgleich für die seit Monaten gestiegenen Fahrtkosten, die gerade für viele Berufstätige mit geringerem Einkommen trotz des „Tankrabatts“ zum zunehmenden Problem geworden sind. Auf die Forderung, die Politik hätte schlicht für eine Auszahlung an jeden Berufstätigen und Haushalt sorgen sollen, reagierte die Bundesregierung mit dem Hinweis auf rechtliche Schwierigkeiten.

Eine pauschale Auszahlung sei nicht möglich gewesen – eben deshalb, weil nicht alle potenziellen Empfängerinnen und Empfänger steuerpflichtigen Beschäftigungen nachgehen. Dies verhindere eine Vergabe der Umlage über die alljährliche Steuererklärung.

Vor allem hohe Fahrtkosten sollen ausgeglichen werden

Stimmen aus dem Umfeld der Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatten wiederholt betont, die einfache und unbürokratische Auszahlung „an alle“ sei das eigentliche Ziel der Energiepreispauschale gewesen. Da der Staat nicht jeden Haushalt „erreichen“ könne, habe man sich für die Kompromissvariante entschieden. Ein Großteil aller Beschäftigten wird die Umlage nun also über den Arbeitgeber beziehungsweise die Gehaltsabrechnung erhalten. Der angestrebte Ausgleich anfallender hoher Fahrtkosten, die Berufstätigen in Verbindung mit der „Erzielung von Einkünften“ entstehen, hat letztlich das eigentliche Dilemma ausgelöst. Wer nicht per Auto oder öffentlichem Verkehrsmittel den Arbeitsweg meistert, kann ins Hintertreffen geraten und muss schlimmstenfalls auf die staatliche Finanzspritze verzichten. Experten kommen zudem zu dem Ergebnis, dass viele Berufstätige nach der individuellen Besteuerung mit deutlich geringeren Auszahlungen vorliebnehmen müssen, während andere Haushalte gänzlich außen vor bleiben könnten.

Zu den Berechtigten für die Pauschale gehören (Stand: 08/2022) folgende Gruppen:

  • Auszubildende
  • Beamte & Angestellte
  • Menschen, die als Aushilfskraft tätig sind
  • sogenannte „Minijobber“
  • Selbstständige & Freiberufler
  • Soldaten
  • Vorstände

Auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale. In Normalfall soll die Pauschale direkt im September über das monatliche Gehalt zur Auszahlung kommen. Was Selbstständige und Freiberufler angeht: Hier soll die Steuervorauszahlung zum gewohnten Stichtag 10.09.2022 um den individuellen Anspruch reduziert werden. Eine gesonderte Prozedur sieht die Politik für jene Berufstätigen vor, die zum Beginn des laufenden Jahres noch kein Beschäftigungsverhältnis vorweisen konnten. Hier soll die Auszahlung über die nächste Steuererklärung erfolgen. Wichtig dabei: Ein Beantragungspflicht ist nicht vorgesehen. Die Auszahlung soll automatisiert erfolgen. Inwieweit dies gelingen wird, bleibt abzuwarten. Viele Finanzämter sind wegen wiederholter Verlängerungen der Abgabefristen für die Steuererklärung seit Beginn der Pandemie ohnehin mehr als ausgelastet.

Persönliche Situation entscheidet über genaue Höhe der Auszahlung

Beim viel diskutierten Thema der Besteuerung der Energiepreispauschale hat die Bundesregierung zwischenzeitlich nachgebessert. Beiträge für die Sozialversicherung sind inzwischen nicht mehr vorgesehen. Stattdessen kommt es „nur“ zu Abzügen über die Lohn- und Einkommensteuer auf die brutto ausgezahlte Pauschale. Hier geht es der Politik darum, eine sozialverträgliche Auszahlung zu erreichen. Wer mehr verdient, soll weniger von Pauschale profitieren. Experten des Bundesfinanzministeriums kommen in Berechnungen zu dem Ergebnis, dass Empfängerinnen und Empfänger durchschnittlich 193 Euro bekommen werden.

Besserverdiener sollen weniger Geld erhalten

300 Euro winken ausschließlich Arbeitnehmer (sowie Selbstständigen und Freiberuflern), deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb des geltenden Grundfreibetrags in Höhe von fast 10 000 Euro angesiedelt ist. Laut dem Bund der Steuerzahler (BdSt) landen gut 180 Euro bei Topverdienern – gemeint sind dabei etwa Singles mit Einstufung in der Steuerklasse 1 und einem jährlichen Einkommen bis 72.000 Euro oder mehr. Besonders hohe Einkommen erhalten dank des „Reichensteuersatzes“ eine noch deutlich geringere Auszahlung. 216,33 Euro kommen im Schnitt bei Arbeitnehmern an, die bis zu 45.000 Euro verdienen, verheiratet sind, Kinder haben und nach Steuerklasse 4 besteuert werden. Wer Kinder hat, verheiratet ist und ein maximales Jahreseinkommen von 15 000 Euro verbucht, darf sich über 248,83 Euro freuen. Wer der Steuerklasse 3 angehört und weniger als den Grundfreibetrag verdient, hat Anspruch auf die vollen 300 Euro.

Rentner und verschuldete Haushalte sind derzeit ein Problemfall

Kalt erwischen die Rahmenbedingungen aus der Sicht von Experten Bürgerinnen und Bürger, die keinerlei steuerpflichtige Einkünfte vorweisen können. Gemeint sind neben Studierenden eben auch Empfängerinnen und Empfänger geringer Renten. Es sei denn, sie üben weiterhin einen Minijob aus. Als Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf die Energiepreispauschale sieht der Gesetzgeber ein „ernsthaft vereinbartes und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführtes Arbeitsverhältnis“ vor. Ein besonders großes Risiko mit Blick auf die Pauschale sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Die dort tätigen Experten fürchten, die Pauschale könnte insbesondere Menschen mit hohen Schulden, die von Lohn- oder Kontopfändungen betroffen sind, gewissermaßen umgehend wieder abgezogen werden. Das zuständige Finanzministerium hingegen betont, dass immerhin Lohnpfändungen keine negativen Auswirkungen auf die Auszahlung haben werden. Und zwar deshalb, weil die Auszahlung per Gesetz nicht als Lohn definiert ist.

Welche Ausgaben verursacht die Pauschale für den Staat?

Die Gefahr von Doppelzahlungen – etwa im Falle solcher Berufstätiger, die sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch freiberuflich tätig sind – sieht die Politik im Übrigen nicht. In einem solchen Szenario seinen die Finanzbehörden dazu angehalten, unberechtigt erfolgte Auszahlungen zurückzuholen. Für die erwähnten Minijobber wiederum sieht das Gesetz die Pflicht einer Bestätigung vor, dass es sich beim Arbeitsverhältnis tatsächlich um das erste handelt. Die Ausgaben des Bundes durch die Energiepreispauschale sollen sich nach Abzug der Lohn- und Einkommensteuer angeblich auf rund 10,4 Milliarden belaufen. In einem Punkt sind sich Experten weitgehend ein. Ein Ausgleich des tatsächlichen Ausmaßes der derzeitigen Preissteigerungen vermag die Pauschale zu werden. Das Verbraucherportal Verivox etwa berichtete in den vergangenen Monaten über die massiv gestiegenen Preise für Gas und Strom auf der einen sowie die höheren Ausgaben für Kraftstoffe auf der anderen Seite. Gleichzeitig kündigten zuletzt erneut weit mehr als 100 Grundversorger erneute Anpassungen ihrer Tarife an.

Für Single-Haushalte und Kleinfamilien beispielsweise werden zukünftige Mehrkosten über der Energiepreispauschale liegen. Auch und gerade deshalb arbeitet die SPD-geführte Bundesregierung an zusätzlichen Entlastungspaketen. Hier wiederum ist eine stärkere Berücksichtigung von Rentnern geplant. Wie stark weitere Entlastungen ausfallen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Immerhin: Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP kündigte kürzlich für 2023 eine umfangreiche Steuerreform an. Diese soll dann alle deutschen Steuerzahlern zugutekommen.

TippWichtige Schlussbemerkung:
→ Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie geben lediglich die Meinung der Redaktion und aktuelle Einschätzungen von Experten dar!

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