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Regierung einigt sich auf weitere Entlastungen für Energiekunden

06.09.2022
3. EntlastungspaketAls die Spitzenvertreter der drei Regierungsparteien am Sonntag, dem 04.09.2022, endlich vor die Presse traten, waren alle großen Nachrichtensender und Medien vor Ort. Die Stellungnahme der Ampel-Koalition zu Verhandlungen über weitere Entlastungen begann wie gewohnt: Bundeskanzler Scholz und seine Kollegen berichteten zunächst, es sei ein ebenso mühsames wie langwieriges Ringen um geeignete und finanzierbar Instrumente gewesen. Bis in die Nacht habe man diskutiert, um Lösungen im Sinne der Bevölkerung und Industrie zu finden. Herauskam am Ende ein Paket mit einem Gesamtvolumen von sage und schreibe 65 Milliarden Euro. Die ersten Entlastungspakete beliefen sich bisher auf gut 30 Milliarden Euro. Die Reaktionen auf die Ergebnisse des 18-stündigen Verhandlungsmarathons fielen erwartungsgemäß durchwachsen aus. Neben vielen positiven Stimmen gab es gerade vonseiten der Wirtschaftsvertreter nicht nur gute Rückmeldung.

Wichtig ist im ersten Schritt: Der Bund will gerade Haushalten deutlich stärker als bisher unter die Arme greifen und dafür sorgen, dass Deutschland den kommenden „harten“ Winter gemeinsam sicher durchstehen wird.

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Koalition will Verbraucher und Unternehmen erneut helfen

Ein Kernthema der Gespräche zwischen SPD, Grünen und FDP war die dringend erforderliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürgerinnen. Millionen Haushalte sind auf staatliche Hilfen angewiesen – in diesem Punkt waren sich die Parteien einig. In welcher Höhe solche Hilfspakete nötig und wirtschaftlich realisierbar sind, war man sich hingegen uneins. Die Summe von 65 Milliarden Euro klingt in diesem Zusammenhang zunächst mehr als erfreulich. Ein Großteil des neu bereitgestellten Budgets für das dritte Entlastungspaket soll nun tatsächlich den Haushalten zugutekommen. Letzten Endes konnten nach der ersten Expertenauswertung alle drei Regierungsparteien wichtige Akzente setzen.

Rabattpreis für den Nahverkehr soll bestehen bleiben

Für die Grünen etwa war von Anfang an wichtig, im Bereich des Nahverkehrs auch weiterhin für Alternativen zum erfolgreichen 9-Euro-Ticket zu sorgen. Ein neues vergleichsweise günstiges Nahverkehrsticket, so viel steht inzwischen fest, wird es geben. Der Preis für das kommende Angebot soll im Rahmen von 49 und 69 Euro pro Monat liegen. Der Bund nimmt in diesem Punkt die Länder in die Pflicht. Als Zuschuss des Bundes ist eine Summe von 1,5 Milliarden Euro geplant. Der endgültige Ticketpreis wird davon abhängen, wie viel Geld die Länder zur Verfügung stellen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst forderte umgehend eine Ministerpräsidentenkonferenz, um auf Länderebene über das Entlastungspaket zu diskutieren. Laut Regierung müssten die Länder ihrerseits dieselbe Summe bereitstellen, um einen Preis im genannten Rahmen zu ermöglichen.

Unterschiedliche Zielsetzungen bei den Regierungsparteien

Ebenfalls im Sinne der Grünen sind die angekündigten finanziellen Unterstützungen für all jene Bürgerinnen und Bürger, die nur über wenig Geld verfügen. Diesbezüglich standen auch auf der Liste der SPD ähnliche Erwartungen. Für die „Liberalen“ hingegen sind es vor allem die steuerlichen Aspekte der Vereinbarungen, die als eindeutiger Verhandlungserfolg verbucht werden können. Die politischen Resultate sind aus Sicht der Bevölkerung fraglos zweitrangig. Hier ist vielmehr entscheidend, dass Gruppen, die bisher bei Entlastungen das Nachsehen hatten, endlich berücksichtigt werden.

Rentner und Azubis sollen bei Energie berücksichtigt werden

Rentnerinnen und Rentner sollen im Dezember eine Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro erhalten, um so die steigenden Ausgaben für Gas und Strom abzufedern. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen soll zum selben Zeitpunkt eine Einmalzahlung von 200 Euro überwiesen werden. Das einzige Mittel zur gezielten Eindämmung höherer Energiekosten sollen diese Zahlungen aber nicht sein. Für die privaten Haushalte im Land ist geplant, einen reduzierten Basispreis für Strom für eine noch nicht genauer genannte Strommenge festzulegen.

Bessere Rahmenbedingungen auch für viele deutsche Unternehmen

Auch kleinere und mittlere Firmen mit einem sogenannten Versorgertarif sollen in den Genuss eines solchen Rabattpreises für eine Basismenge Strom kommen. Weiterhin hat sich die Koalition auf einen Zuschuss für jene Netzentgelte geeinigt, die für die Höhe des Strompreises relevant sind. Der eigentlich für das kommende Jahr 2023 vorgesehene Anstieg des CO2-Preises – ein entscheidender Faktor bei den Ausgaben fürs Heizen und Tanken – soll auf das Jahr verschoben werden. So wird der Preis erst ein Jahr später um fünf Euro auf dann 35 Euro je Tonne CO2 steigen.

Was Unternehmen im Land betrifft:

Für sie sieht die Bundesregierung weitreichende Unterstützungen vor, sofern Unternehmen zu besonders energieintensiven Branchen gehören. Bereits geltende Hilfsprogramme einstweilen bis zum Ende des laufenden Jahres verlängert werden. Entscheidend ist dabei, dass Unternehmen ihre eigenen steigenden Kosten nicht an Kunden weitergeben können. Denkbar seien, so die Regierungsvertreter, ergänzende politische Schritte für Firmen, deren Produktion ohne Stabilisierungsmaßnahmen wegen hoher Energiekosten und drohenden Gasmangels gefährdet ist und ohne Hilfen schlimmstenfalls vorläufig eingestellt werden muss.

Umstieg auf Bürgergeld soll Empfängern mehr Sicherheit bringen

Als besonders hilfreich betont die Koalition die Entlastungen für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sowie für alle Geringverdiener im Land. Verbraucher im 1-Personen-Haushalt, die Wohngeld beziehen, sollen im kommenden Herbst eine einmalige Hilfszahlung von 415 Euro erhalten. Die genauen Daten für einen Mehrpersonenhaushalt sind noch nicht bekannt. Ungleich wichtiger als die Einmalzahlung dürfte jedoch die langfristige Anpassung des Wohngeldes sein. In Rahmen der Wohngeld-Reformen ab 2023 sollen bis zu zwei Millionen zusätzliche Haushalte Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss haben. Wer bisher Hartz-IV – und ab 2022 das sogenannte Bürgergeld – erhält, soll ab dem neuen Jahr einen um etwa 50 Euro höheren Regelsatz erhalten. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte während der Pressekonferenz, der zukünftige Anspruchsanstieg auf etwa 500 Euro stelle mehr als einen reinen Inflationsausgleich dar.

Eine entscheidende Änderung der momentanen Rechtslage sei außerdem, dass die Ermittlung der Regelsätze in Zukunft anhand der Inflationserwartungen und nicht mehr der Entwicklungen der Teuerung im ersten Halbjahr des Vorjahres erfolgen solle. Das wesentliche Stichwort an dieser Stelle: die „kalte Progression“. Eben diese Berechnung war von Sozialverbänden immer wieder massiv kritisiert worden.

Mehr Spielraum für Minijobs & Anhebung bei Kindergeld und -zuschlag

Für steuerliche Erleichterung hinsichtlich der Sozialbeiträge möchte die Koalition zudem bei der Einkommensschwelle für Minijobs sorgen. Berufstätige in einem Midi-Job-Arbeitsverhältnis sollen bald bis zu 2.000 Euro verdienen dürfen. Profitieren werden im Falle einer Umsetzung der Vorschläge darüber hinaus viele Familien. So soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind zum Jahresbeginn um 18 Euro steigen. Fürs Erste wird die Anhebung für die Jahre 2023 und 2024 gelten. Ein Anstieg auf 250 Euro pro Monat ist beim Kinderzuschlag (den Familien mit geringen Einkommen erhalten) ab Januar 2023 vorgesehen. Die steuerliche Entlastung für private Haushalte beziffert die Ampel-Koalition auf 48 Milliarden Euro. Der Finanzminister will insbesondere höhere Steuern im Falle einer weiter steigenden Inflation verhindern. Zu diesem Zweck will die Regierung neue Weichen bei der Einkommensteuer stellen.

Klare Aussagen zur Finanzierbarkeit des Entlastungspakets

Schon vor den Verhandlungen stand vor allem eine Frage in Medien und bei anderen Beobachtern im Mittelpunkt. Gemeint ist die Frage, woher die Ampel-Koalition die Gelder für ihre neuen Maßnahmen nehmen will. Eine Antwort blieb Finanzminister Lindner nicht schuldig. Rund 32 Milliarden Euro für das Entlastungspaket sollen aus dem Haushalt des Bundes für die Jahre 2022 und 2023 stammen. Weder soll dabei die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgehebelt oder aufgeweicht werden noch ein Nachtragshaushalt für 2022 nötig sein. Dafür könnten nach den Vereinbarungen trotz des bisherigen Widerstands aus der Wirtschaft sogenannte „Zufallsgewinne“ (Übergewinnsteuer) aus dem Energiesektor abgeschöpft werden. Die überraschend hohen Steuereinnahmen seien ebenfalls als Finanzierungsquelle geeignet.

Abzuwarten bleibt angesichts der Ideen der Regierung, ob diese zusammen mit der schnelleren Befüllung der Gaslager und neuen Partnerschaften zur Energiebelieferung zum erhofften Erfolg führen.

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