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CO2-Preisverteilung in der Kritik – Verbände sehen auch bei Soforthilfen Probleme
11.11.2022
Neben vielen anderen Aspekten, mit denen sich die Ampel-Koalition dieser Tage befasst, steht vor allem die erwartete Einigung zu den CO2-Kosten unter medialer Beobachtung. Die Regierung hat sich für ein Konzept entschieden, dass die Belastungen gleichermaßen auf die Schultern von Vermietern und Mietern verteilen soll. Aus Regierungskreisen heißt es, der Plan solle eine „faire Lösung“ für alle Beteiligten sein. Dabei setzt die Bundesregierung auf ein sogenanntes Stufenmodell. Die Einführung ist für den 01.01.2023 geplant. Am heutigen Donnerstag, dem 10.11.2022, soll der Bundestag grünes Licht für die neue Regelung geben. Sowohl für Vermieter als auch Mieter will die Koalition Anreize zum Energiesparen schaffen. Auch sollen Investitionen in energieeffizientere Technologien interessanter werden. Die Energieeffizienz soll zudem als wichtige Grundlage für die Kostenberechnung sein. Die Beteiligung der Vermieter an den durch den CO2-Preis entstehenden Kosten wird ein politisches Novum sein. Bis dato liegt die Belastung allein beim Mieter.
Einfluss auf den Kostenanteil der Vermieter soll die jeweilige Klimafreundlichkeit der Immobilien haben. Im Einzelfall sollen Vermieter für bis zu 95 % CO2-Preises aufkommen müssen. Während die Entscheidung des Bundestags und Bundesrat zum Umgang mit den CO2-Kosten aussteht, erntet die Vorgehensweise bei der Einmalzahlung an Gaskunden Kritik vonseiten der Mieter-Vertreter. Der Deutsche Mieterbund sieht klare Mängel, da Mieter hinsichtlich des Vorhabens benachteiligt würden.
Bundestag soll am 10. November Grundlage für Soforthilfen schaffen
Wie der Bundestag am Abend des 10.11.2022 mit Blick auf die Soforthilfen für Gas- und Fernwärmekunden entscheiden wird, ist für die Kritik des Mieterbundes zweitrangig. Die Koalition sieht in den Hilfszahlungen ihrerseits eine wichtige Überbrückung der Kundinnen und Kunden, bis die Gaspreisbremse endgültig in Kraft tritt. Der Bundesrat soll am kommenden Monat im Rahmen einer Sondersitzung dem Vorschlag für die Soforthilfe zustimmen. Die eigentliche Gas-Einmalzahlung wiederum stößt vor allem wegen drei wesentlicher Aspekte beim Deutschen Mieterbund auf Ablehnung. Zum einen komme die Einmalzahlung schlicht zu spät. Zudem sei die Lösung zu komplex, ebenso lasse der Vorschlag die nötige Transparenz vermissen. Lukas Siebenkotten, seines Zeichens Präsident des Deutschen Mieterbundes, sieht zwar einen Nutzen für Mieter.
Das Problem aber bestehe darin, dass Mieter bei der Soforthilfe benachteiligt würden. Eine Vielzahl der Mieter würde jedoch erst im kommenden Jahr und nicht bereits im Dezember 2022 von Zahlungen profitieren. Und zwar über die Abrechnung der Nebenkosten für das laufende Jahr.
Deutscher Mieterbund sieht Mängel bei Einmalzahlungen für Gaskunden
Die klare Forderung des Deutschen Mieterbundes lautet: Die Entlastung über die Gaspreisbremse müsse schneller kommen. Es brauche eine umgehende „Anpassung der Abschlagszahlungen“. In diesem Punkt müsse die Politik ihre Pläne dringend vorziehen. Sollte dies nicht gelingen, würde dies wiederum Einmalzahlungen für Gas- und Fernwärmekunden in den ersten beiden Monaten des kommenden Jahres erforderlich machen. Genau genommen sei eine vorgezogene Einführung der Gaspreisbremse aus der Sicht der Mieter alternativlos, um „Entlastungslücken zu schließen“. So sieht es auch Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern. Im Unterschied zu Mieterverbänden sieht Warnecke aber gute Gründe für die zeitversetzte Wirkung der Hilfszahlungen für den Dezember. Da auch die vermutlich belastende Abrechnung der Nebenkosten erst 2023 erfolgt, sei die spätere Auszahlung der Dezemberhilfen vertretbar.
Zudem, so Warnecke, sei der eigentliche Plan, der „centgenauen“ Einmalzahlung von Vermietern an Mieter nicht ratsam gewesen. Vielmehr hätte diese Praxis zu unnötigem Chaos geführt und wäre kaum umsetzbar gewesen. In seiner Position als Präsident des Deutschen Mieterbundes übte Lukas Siebenkotten insbesondere Kritik an der komplizierten Rahmenbedingungen der einmaligen Entlastungszahlungen. Für Mieter würden beim ursprünglich geplanten Modell gar nicht erfahren, in welcher Höhe die Regierung für sie eine Entlastung vorsieht.
Politik bleibt genauen Termin für Entlastungen weiterhin schuldig
Währenddessen bleibt bisher weiterhin offen, wann genau die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden in Milliardenhöhe tatsächlich kommen soll. Sowohl März als Februar bleiben mögliche Termine. Immerhin: Bekannt ist, dass die Koalition eine Abrechnung auf Gutschrift-Basis für den Dezember 2022 über die Gas- und Fernwärmeversorger vorsieht. Ebenso hat die „Ampel“ ein klares Ziel für Mieter auf der einen und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften vor Augen. Hier soll der staatliche Zuschuss 2022er-Heizkostenabrechnung für das laufende Jahr erfolgen, die die betreffenden Zielgruppen 2023 erhalten werden. Begründet wird dies politisch mit dem Hinweis darauf, dass Vermieter Monatsvorauszahlungen in aller Regel noch nicht an die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt angepasst hätten. Mehrkosten würden sich deshalb erst später bemerkbar machen.
Als Ausnahme nennt die Koalition Mieter, deren Betriebskostenvorauszahlungen krisenbedingt schon im Frühjahr 2022 angepasst worden sind. Hier ist eine Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des höheren Betrags im Dezember vorgesehen. Mieter-Vertreter sind mit ihren Forderungen übrigens in guter Gesellschaft. Auch der Eigentümerverband sprach sich wiederholt für eine frühere Einführung der Gaspreisbremse auf den Januar 2023 aus.
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