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Welche Auswirkungen hat die Gaspreisbremse?

Auswirkung der GaspreisbremseDer enorme Anstieg der Preise für Gas und Strom nach Beginn des Krieges hat Millionen Haushalte in Deutschland massiv unter Druck gesetzt. Die Politik bemühte sich zum Glück schon seit Beginn des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine um eine wirtschaftliche Lösung, die den schlimmsten Druck von Verbraucherinnen und Verbrauchern nehmen soll. Manche Intervention war dabei nicht sofort zielführend. Die staatlich geplante Gaspreisbremse hingegen verspricht vielen Verbrauchern eine Entlastung. Wie wirksam aber ist die Bremswirkung? Und wem nützt der politische Ansatz überhaupt? Wir versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und die Effekte der Maßnahme richtig einzuordnen.

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Planung der Politik zur Gaspreisbremse unter strenger medialer Beobachtung

Über die Wirksamkeit des Beschlusses der Bundesregierung wurde schon im Vorfeld des Inkrafttretens diskutiert. Die Opposition hatte früh Kritik angemeldet. Diese Kritik ebbte auch nach der Verabschiedung der Regelung im Bundestag nicht ab. Das eindeutige Ziel war und ist bis wenigstens zum Jahr 2024, Privatkunden auf der einen und vor allem kleinere Firmen zu günstigeren Konditionen mit Gas zu versorgen. Dass der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen würde, stand wegen der Dringlichkeit früh außer Frage. Der eigentliche Nutzen und das Ausmaß der Gaspreisbremse war lange hingegen eher uneindeutig. Eine Sorge war von Anfang an, dass Versorger durch Anpassungen ihrer Grund- und Verbrauchspreise auf den Eingriff des Staates reagieren könnten. Gemeint ist hierbei, dass Anbieter die Gunst der Stunde nutzen und eben nicht die volle Ersparnis an Endkunden weitergeben könnten.

Nur wenige Kunden blieben von steigenden Gaskosten verschont

Inzwischen ist die Regelung zur Gaspreisbremse in Kraft getreten. Dementsprechend gibt es klare Erkenntnisse, wie wirksam die Interventionen für Kundinnen und Kunden sind. Zutreffend ist in diesem Zusammenhang: Nach einer längeren Vorkaufzeit haben die meisten Haushalte bei Redaktionsschluss (Stand: 04/2023) Post vom Versorger bekommen und wissen somit um den Einfluss der Eingriffe durch den Bund auf die Preise für Energie. Richtig ist aber ebenso, dass viele Haushalte länger als gedacht auf entsprechende Nachrichten ihrer Anbieter warten mussten, als es die Politik schon vor Monaten versprochen hatte. Strom- und Gaskunden berichten nach Rückmeldung durch Versorger aber erfreulicherweise: Die politischen Entscheidungen bleiben nicht ohne Folgen. Die Regulierung soll fürs Erste bis zum April des kommenden Jahres 2024 gelten soll. Eine gute Nachricht gab es für Verbraucher zum Frühjahr 2024 insofern, als Preisvergleiche auch über die Preisbremsen hinaus dank gesunkener Preise für Energie erstmals wieder eine ganze Reihe günstiges Angebote präsentieren.

Der Hintergrund der uneinheitlichen Lage auf dem Markt: Nicht jeder Energieanbieter gab diese Ersparnisse unmittelbar und rückwirkend an die eigene Kundschaft weiter. Viele Gaskunden profitierten wahlweise anteilig oder umgerechnet auf mehrere Monate vom eigenen Anspruch. Immerhin aber wussten immer mehr Gaskunden spätestens ab März von einer schrittweisen Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

An welche Zielgruppen hat der Staat in erster Linie gedacht?

Wie weiter oben bereits in aller Kürze erwähnt, zielten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat Mitte Dezember 2022 in erster Linie auf jeden Kundenkreis ab, den die Energiekrise besonders hart getroffen hatte. Neben privaten Haushalten belastete die Entwicklung auf dem Energiemarkt Bürgerinnen und Bürger wie auch weniger kapitalstarke, also zumeist eher kleine (selten darüber hinaus) Unternehmen. Zeitweise führten die krisenbedingten Preisbewegungen dazu, dass Kunden mitunter das Dreifache oder mehr ihrer gewohnten Abschläge zahlen mussten. Um eine Entlastung zu erreichen, verabschiedeten die politischen Entscheider die Gesetze rund um die besagten Energiepreisbremsen. Von Anfang an stand dabei jedoch im Raum, dass die Deckelung eben nicht auf den gesamten Verbrauch angerechnet werden soll.

Die Beschränkung der Gaspreisbremse auf „nur“ 80 Prozent des vorhergesagten Jahresverbrauchs (zum September 2022) wurde von der Politik nicht ohne Grund im Gesetz verankert. Das klare politische Ziel nämlich war und ist, Gaskunden weiterhin einen finanziellen Anreiz zum bewussten Energieverbrauch zu bieten – und zwar gleichsam unter monetären wie ökologischen Gesichtspunkten. Auf zu erwartende Kritik hinsichtlich bestimmter Energie-Technologien sah der Gesetzgeber frühzeitig gewisse Sonderregelungen für sogenannte Härtefälle vor. In diesem Bereich geht es zum Beispiel um solche Haushalte und Unternehmen, die nicht sozusagen „klassisch“ Gasheizungen nutzen, sondern ihren Bedarf einer der folgenden Technologien decken:

  • Heizöl
  • Pellets
  • Kaminöfen
  • Flüssiggas

Gaspreisbremse auf den Bruttopreis zielt auf bestmögliche Transparenz ab

Die möglichen Entlastungen basieren letztlich in erster Linie auf dem tatsächlichen Verbrauch. Der Preis pro Kilowattstunde darf während des zunächst festgelegten Zeitraums und für den genannten Anteil am vorhergesagten Gesamtverbrauch bei maximal 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde Gas liegen. Dank des Wettbewerbs gibt es durchaus im Gasanbieter wieder manches Angebot, das sogar mit spürbar geringeren Tarifen – auch über die Deckelung hinaus – locken. Zum Vergleich: Die Strompreisbremse führt bei einem Anteil von 80 Prozent des erwarteten Jahresverbrauchs zu einem Maximalpreis von 40 Cent (brutto) je Kilowattstunde. Im Bereich Fernwärme sieht die Regelung einstweilen einen Höchstpreis von 9,5 ct/kWh vor. Insbesondere der Hinweis auf die Brutto-Abrechnung verdient hier Erwähnung. Alle anfallenden Steuern, Abgaben sowie die immer wieder hitzig diskutierten Netzentgelte sind bei der Gaspreisbremse (wie auch beim Pendant im Stromsektor) bereits vollumfänglich berücksichtigt und inkludiert.

Was die Obergrenzen für Haushalte bedeuten, zeigt sich bei der Betrachtung der Entwicklungen der Preise seit Ende 2022. Gerade in Großstädten und Ballungszentren waren die Preise in der Hochphase der Energiekrise vielfach regelrecht explodiert. Kilowattstundenpreise von 50 Cent oder sogar wesentlich mehr waren in vielen Regionen an der Tagesordnung.

Industrie kam ebenfalls in den Genuss einer Preisdeckelung

Zutreffend ist mit Blick auf die befristete Regulierung noch etwas Auch an größere Unternehmen und Einrichtungen hat der Staat von Anfang an gedacht. Die Gaspreisbremse für die Industrie greift ab einem jährlichen Verbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden. Den Preis in diesem Sektor drosselte der Staat auf 7 Cent pro Kilowattstunde. Wichtig ist dabei, dass dieser Kundenkreis ohnehin wegen ihres hohen Bedarfs zuvor bereits weniger als Privathaushalte zahlte. Auch sieht das Gesetz die Deckelung der Preis lediglich für 70 Prozent des Verbrauchs vor – Grundlage sind die Verbrauchswerte aus dem Vorkriegsjahr 2021. Diese industrielle Gaspreisbremse gilt vorrangig für:

  • Unternehmen (etwa 25.000 bundesweit)
  • Krankenhäuser (rund 1.900)
  • Pflegeeinrichtungen
  • Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen aus dem Bildungssektor (Schulen, Universitäten, etc.)

Wissenswert: In diesem Umfeld kommen Steuern, Abgaben und Netzentgelte „on top“, diese sind im genannten Höchstpreis für die 70 Prozent des wahrscheinlichen Verbrauchs noch nicht inbegriffen.

Kritikern gehen Eingriffe per Gaspreisbremse nicht weit genug

Auf die Kritik, die Preisbremsen würden das Problem aufgrund hoher Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Rekordinflation (die sich im bisherigen Jahresverlauf 2024 zumindest allmählich stabilisierte) nur unzureichend bekämpfen, begegnete die Politik frühzeitig. So seien die Deckelungen nur Teil eines größeren Gesamtpakets zur Entlastung. Vorgesehen sei von Anfang auch ein deutlich besserer Schutz der Verbraucher vor einer drohenden Sperrung des Strom– oder Gasanschlusses vorgesehen gewesen. Energieversorger sollen hier weitaus stärker in die Pflicht genommen werden. Kundinnen und Kunden, die mit Zahlungen in Verzug geraten, sollen in Zukunft generell die Chance zur Begleichung ihrer Rückstände in Raten erhalten. Bisher war dies eher über Kulanzregelungen möglich. Während der Pandemie, spätestens aber als Folge der Kostenexplosion nach Kriegsbeginn war die Zahlung der Sperrungen laut Medienberichten vielerorts merklich gestiegen.

Die ersten Einmalzahlungen im Dezember waren nach Auffassung vieler Experten zwar gut gemeint, seien aber lediglich der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein gewesen. Besonders hart traf der Ausbruch der Preise Menschen, die in (älteren) Immobilien mit schlechter Isolierung leben. Sie verzeichnen aus naheliegenden Gründen nicht selten ein Vielfaches des Gasverbrauchs von Haushalten vergleichbarer Größe in Häusern mit besserer Wärmedämmung. Zu diesem Ergebnis waren unter anderem die Energiespezialisten der „Initiative Klimaneutrales Deutschland“ gekommen.

Bund und Länder wollen sich nicht auf der Preisbremse für Gas und Strom ausruhen

Auch und gerade in diesem Zusammenhang will das Kabinett während der Legislaturperiode noch weitere Konzepte auf den Weg bringen, um die Lage der Verbraucher zu verbessern. Klare Regelung zum Einbau neuer Heizungen sollen einen wichtigen Beitrag leisten. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium betonte als Reaktion auf die Vorwürfe, die neuen Gesetze zu den Energiepreisbremsen würden explizit ein Verbot zum Missbrauch der Preisentwicklung durch Energieanbieter umfassen.

TippGemeint ist hier:
→ Versorger durch nur nachweislich gestiegene Beschaffungskosten an die Kundschaft weiterreichen.

Die Politik will sich bei Kontrollen etwaiger Verstöße nicht allein auf die Rückmeldung von Endkunden verlassen, die sich im Falle vermeintlich missbräuchlicher Preisanhebungen beispielsweise an die Verbraucherzentralen wenden und dort Beschwerde einlegen können.

Energieanbieter müssen höhere Preise gegenüber den Wettbewerbshütern erklären

Parallel wird das Bundeskartellamt als zuständige Aufsichtsbehörde durch konstante Prüfungen sicherstellen, dass das besagte „Missbrauchsverbot“ eingehalten wird. Von entscheidender Bedeutung ist dabei: Nicht die Behörde muss nachweisen, dass Preise unrechtmäßig erhöht werden. Stattdessen müssen Anpassungen vonseiten der Gasanbieter „sachlich rechtfertigen“, wie das Ministerium in Stellungnahmen betont. Kundinnen und Kunden, so rät der Bund der Energieverbraucher, sollten frühzeitig Widerspruch gegen überhöhte Forderungen einlegen und Erhöhungen bis zur Klärung einbehalten. Andere Experten hingegen warnen indes vor einem solchen Schritt, da nicht geleistete Zahlungen abermals negative Folgen (schlimmstenfalls Sperrungen) nach sich ziehen könnten. Einigkeit herrscht jedoch hinsichtlich der Übermittlung eines Widerspruchs an den Versorger.

Weitreichende zusätzliche Entlastungen und Förderungen sollen folgen

Erfreulich rund um das Thema der Gaspreisbremse war, dass die Ausgaben für Gas durch die Deckelung bis Redaktionsschluss für Millionen Haushalte schrittweise sanken. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass die Kosten sowohl viele Privatkunden als auch kleine Unternehmen noch immer an die Grenzen der Belastbarkeit führen. Gezeigt hat die Politik, dass sie durchaus zum schnellen Handeln in der Lage ist. Ob das Preisniveau aus der Zeit vor der Krise jemals wieder erreicht werden kann und wird, bezweifeln zahlreiche Experten. Bund und Länder wollen auch deshalb beim Ausbau Erneuerbarer Energien – Achtung: Wortspiel – noch stärker aufs Gaspedal treten. Eine größere Unabhängigkeit von teurem Gas und bessere Förderprogramme für Umrüstungen und Modernisierungen alter Heizungen sollen in den kommenden Jahren eine nachhaltige Entlastung schaffen.

Unser Fazit zum Thema Gaspreisbremse:

Bis es so weit ist, dass staatliche Pläne auf ganzer Linie und über die Gaspreisbremse hinaus Wirkung zeigen, sind Verbraucher selbst gefragt. Ihnen stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Mehrkosten durch weiter bzw. erneut steigende Gaspreise so gut wie möglich einzugrenzen. Ein konstanter Gaspreisvergleich ist die erste wichtige Maßnahme. Längere Preisgarantien über 12 und mehr Monate können die Gefahr höheren Gasausgaben im Falle neuer Ausbrüche der Gaspreise zumindest vorläufig eingrenzen. Nicht überbewerten sollten wechselwillige Haushalte jedoch Neukunden- und Wechselboni oder sogenannte „Cashbacks“. Derlei Anreize sollten bei den wahrscheinlichen Ausgaben während der anfänglichen Mindestlaufzeit eingepreist werden. Nur so ergibt sich ein stimmiges Bild der tatsächlichen Kosten pro Monat. Zusätzlich gilt es bei jedem Gasanbieter Vergleich neben dem Verbrauchspreis den Grundpreis zu beachten.

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