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So wollen Bund und Länder Haushalte bei Gas und Strom unter die Arme greifen
03.11.2022
Kritik an einer vermeintlich zu langen Zeit der Vorbereitung zur Entlastung der Gas- und Stromkunden durch den Bund und die Länder gab es in den vergangenen Wochen mehr als genug. Seit Oktober kündigte sich allmählich an, dass die Bundesregierung unerwartet schnell Nägel mit Köpfen machen will. Im ersten Schritt berichteten Medien zur Mitte der ersten Novemberwoche über die Pläne des Bundeskabinetts für einen schnelleren Ausstieg aus der umweltschädlichen Kohleenergie. Ein Sprecher der Regierung gab am Mittwoch, 02.11.2022, bekannt: Der Kohleausstieg in Westdeutschland bzw. im sogenannten Rheinischen Revier soll bereits bis 2030, also acht Jahre als bisher angedacht, vollzogen sein. Im Sinne der Energiesicherheit soll die Laufzeit zweier Braunkohlekraftwerke des Energieriesen RWE verlängert werden. Vorausgesetzt, das Parlament stimmt dem Gesetzentwurf nach Beratungen zu. Für Haushalte sind zeitgleich die nun vorliegenden Entlastungspläne beim Thema Gas und Strom akut von deutlich größerer Bedeutung. Denn die Heizperiode steht vor der Tür.
Auch in diesem Bereich äußern sich einige Experten trotz aller Kritik überrascht über die Vorschläge des sogenannten Entlastungsgipfels von Bund und Ländern. Im Mittelpunkt der Beratungen steht insbesondere die Gaspreisbremse – genauer gesagt der Zeitpunkt, zu dem diese Entlastung kommen wird. Wichtig sind die Ansätze sowohl für Mieter als auch Vermieter.
Einmalige Maßnahme im Dezember durch Abschlag-Erlass
Das Bundeskabinett hat nun unter anderen einen Beschluss für eine Einmalzahlung an Gaskunden veröffentlicht. Bezüglich der Gaspreisbremse sprach die Regierung wie gehabt von einem Starttermin zum März, sieht in ihrer Ausarbeitung eine rückwirkende der Preisbremse ab Februar vor. Zwischenzeitlich hatte sich allerdings bereits eine Lösung zum Jahresbeginn angekündigt. Die Verhandlungen der Vertreter von Bund und Ländern zur Wochenmitte standen eben wegen der teils sehr abweichenden Positionen innerhalb der Regierung und den Bundesländern unter ständiger medialer Beobachtung. Im Vorfeld der „Ministerpräsidentenkonferenz“ am Mittwoch hatte sich etwa NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst positiv hinsichtlich einer größeren Kompromissbereitschaft des Bundes, vor allem aber auch der Länder rund um eine frühere Einführung der Gaspreisbremse geäußert. Das Instrument müsse dringend pünktlich zu den „heizintensivsten“ Monaten und nicht erst im März zum Einsatz kommen, um seine Wirkung zu entfalten.
Überraschend schnelle Einigung der Bund-Länder-Verhandlungen am frühen Mittwochabend
Der für den Abend erwartete Ausgang der Bund-Länder-Gespräche schien noch am Mittwochmorgen offen. Die Einigung erfolgte indes schneller als erwartet. Absehbar war, dass die Gespräche über das zusätzliche milliardenschwere Entlastungspaket zeitaufwendig und von engagierten Debatten begleitet sein würden. Während die Deckelung der Preise für Gas – möglicherweise nach dem Beispiel für den Stromsektor – immer wahrscheinlicher wird, war es unter anderen NRW-Regierungschef Wüst, der zugleich Position für eine vergleichbare Entlastung der Nutzer von Heizöl-Anlagen bezogen hatte. Vor allem Gas aber bleibt Kernthema der Diskussionen. Denn gegenüber dem Vorjahresmonat ist der Erdgaspreise im September 2022 um 95 Prozent gestiegen. Analysen zufolge müssen Haushalte, die mit Gas Heizen für das laufende Jahr mit doppelt so hohen Ausgaben wie im Vorjahr rechnen. Der Ruf nach einer Ölpreisbremse war deshalb nachvollziehbar.
Gleichermaßen verständlich aber war die Kritik aus den Ländern, da der Bund von Anfang eine Beteiligung der Bundesländer an den Kosten verlangte, diesen aber kein Mitspracherecht bei den Entscheidungen eingeräumt hatte. Vorerst. Das Treffen soll für klare Rahmenbedingungen sorgen. Währenddessen äußerten Branchenverbände, dass bereits die Umsetzung der Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 kaum durchführbar sei.
Was die Bundesregierung erreichen will – von Preisdeckel bis Soforthilfe
Die Ampel-Koalition zeigte sich vor den Gesprächen fest entschlossen, einen Gaspreisdeckel einzuführen einführen. Dieser solle die rasant gestiegenen Energiepreise spätestens ab März 2023 abfedern und auf Basis der Vorschläge der eigens beauftragten Expertenkommission bis Ende April 2024, notfalls auch darüber hinaus greifen. Die Gaspreisbremse sieht nach dem Konzept der Regierung einen staatlich garantierten Preis in Höhe von 12 Cent je Kilowattstunde für eine Gasgrundmenge vor. Diese Grundmenge soll 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr abdecken. Inklusive sollen dabei ebenfalls die üblichen Anteile des Preises sein, die von staatlicher Seite veranlasst werden. Wissenswert: Bei Strom soll die Obergrenze bei 40 Cent angesetzt werden. Die Korrektur der Abrechnungen soll automatisiert erfolgen, ohne dass Gaskunden selbst aktiv werden müssen. Für das restliche Verbrauchskontingent soll der Marktpreis zugrunde gelegt werden. Die besagte Kommission bezeichnete diese Preisgarantie als einen Zuschuss auf die fälligen Abschlagszahlungen.
Einmalige Zahlungen – kompliziert, aber wirksam?
Eine Einmalzahlung sollen Verbraucher für den kommenden Dezember erhalten. Der einmalige Zuschuss soll in Form einer Befreiung vom Dezemberabschlag erfolgen. Konkret ist eine Entlastung in Höhe eines Zwölftels des Preises vorgesehen, den „Versorger für die Entnahmestelle“ im vergangenen September vorhergesagt haben – zudem soll der Gaspreis im Dezember 2022 in die Berechnungen der Einmalzahlung einfließen. Im Bereich Fernwärme setzt die Bundesregierung auf ein weniger komplexes Verfahren, bei dem der Betrag der Septemberrechnung in Verbindung mit einem „pauschalen Anpassungsfaktor“ zur wahrscheinlichen Entwicklung der Preise bis zum Dezember einbezogen werden soll. Wichtig für Vermieter: Hier sieht das Papier der Koalition eine Mieterbeteiligung über die Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2022 vor.
Für Endkunden sollen Lieferanten von Erdgas bis zum Stichtag 21.11.2022 auf ihren Internetpräsenzen genaue Informationen zur Soforthilfe im Dezember bereitstellen, wobei zuvor exakte Abschlagssummen ermittelt werden sollen. Die Abschlagserstattungen, so der bisherige Plan, sollen Versorger direkt Anfang Dezember erhalten.
Realisierung der Pläne sollen im November abgeschlossen werden
Zum besseren Verständnis: Bundestag und Bundesrat müssen den endgültigen Vereinbarungen von Bund und Ländern (die bei Redaktionsschluss noch nicht vorlagen) zustimmen. Politiker aus Bund und Ländern werten den Ausgang der Gespräche jedoch als so erfolgreich, dass die Ziele schnell erreicht werden seien. An der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Energieeinsparungen weiterhin ändern die Entlastungspläne der Politik nichts, wie Experten betonen. So könnte es zukünftig noch andere Programme zur Schaffung von Sparanreizen geben, um auf den hohen Gasbedarf bei gleichzeitig schwieriger Versorgungslage kommen. Mitte November, so Bundeskanzler Olaf Scholz, sollen ungeachtet weiterer Maßnahmen wie möglicher Abschöpfungen krisenbedingter Übergewinne, die nächsten Schritte zur Entlastung der Verbraucher über das 200 Milliarden Euro umfassende aktuelle Paket diskutiert und verabschiedet werden. Offen bleibt einstweilen, wie die Politik Sorgen kleiner und mittelständischer Unternehmen hinsichtlich der Belastung durch hohe Energiekosten begegnen will. Doch auch hier kündigten die Vertreter von Bund und Ländern umgehende Schritte an.
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