Die Bundesregierung stellt 6,5 Milliarden Euro an Fördermitteln für die Übertragungsnetzentgelte bereit, was zu einer durchschnittlichen Reduzierung der Stromkosten für Haushalte um etwa vier Prozent führt. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox profitieren private Verbraucher jedoch nur zu knapp einem Drittel von dieser Entlastung.
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Inhaltsverzeichnis
Stromkosten pro Kilowattstunde gehen im Schnitt um 1,52 Cent zurück
Durch die staatlichen Zuschüsse reduzieren sich die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte von derzeit 6,65 Cent pro Kilowattstunde auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde. Diese Senkung wirkt sich jedoch nicht unmittelbar auf die Haushalte aus, sondern führt hauptsächlich zu einer Verringerung der Verteilnetzgebühren um etwa 1,28 Cent pro Kilowattstunde.
In der Folge sinkt die Stromrechnung eines durchschnittlichen Haushaltskunden um rund 1,52 Cent (brutto) pro Kilowattstunde. Bei einem aktuellen Durchschnittspreis von 34,63 Cent pro Kilowattstunde entspricht dies einer Preisreduktion von etwa 4 Prozent. Basierend auf einem Gesamtstromverbrauch der deutschen Haushalte von 131,4 Terawattstunden ergibt sich eine Gesamtersparnis von knapp 2 Milliarden Euro.
Für einen Haushalt mit drei Personen und einem jährlichen Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine durchschnittliche Entlastung von circa 61 Euro. Paare mit einem Verbrauch von 2.800 Kilowattstunden im Jahr profitieren von etwa 42 Euro Ersparnis, während Singles mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden rund 23 Euro weniger zahlen müssen.
Regionale Unterschiede bei den Übertragungsnetzentgelten beeinflussen die Stromkosten variabel
Die Auswirkungen der Senkung der Netzentgelte variieren stark je nach Wohnregion. In Gebieten, in denen viel Strom vor Ort produziert wird, ist die Abhängigkeit von den Übertragungsnetzentgelten geringer, sodass dort die Entlastung weniger spürbar ist als in Regionen mit geringer Eigenstromerzeugung.
Da der staatliche Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten keine direkte Steuersenkung darstellt, sind Stromanbieter nicht verpflichtet, diese Einsparungen unmittelbar an ihre Kunden weiterzugeben. Stattdessen fließen die reduzierten Netzgebühren in die Gesamtkalkulation der Anbieter ein und werden mit anderen Kostenfaktoren verrechnet. Das bedeutet, dass Verbraucher möglicherweise erst durch einen Wechsel des Stromanbieters von den niedrigeren Netzentgelten profitieren können.
Von den insgesamt 6,5 Milliarden Euro staatlichen Zuschusses werden voraussichtlich maximal ein Drittel bei den privaten Haushalten ankommen. Zudem führt die regionale Ungleichverteilung dazu, dass viele Verbraucher die Entlastung kaum oder gar nicht wahrnehmen werden. Damit bleibt die tatsächliche Wirkung hinter den Erwartungen zurück, die im Koalitionsvertrag formuliert wurden.
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