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Pläne zum Ende von Gas- und Ölheizungen: Zunehmende Angst vor Netzüberlastungen

02.03.2023
Gas und Öl Heizung VerbotWie immer, wenn die Politik weitreichende rechtliche Reformen ankündigt, fallen die ersten medialen Reaktionen anfangs überbordend an. Dabei liegt die Wahrheit zu den Auswirkungen oftmals in der Mitte zwischen unreflektierter Zustimmung und Warnungen vor massiven Problemen. Auch die Debatten über das Vorhaben des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums unter Führung des Grünenpolitikers Robert Habeck, ab dem Jahr 2024 keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr zuzulassen, stellen keine Ausnahme von der ungeschriebenen Regel dar. Die vermeintliche verpflichtende Umstellung auf Wärmepumpen-Technologien bei Neuanschaffungen ist gar ein Paradebeispiel für das Ausmaß des Ausschlags des medialen Pendels. Dabei steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob sich das Ministerium wird durchsetzen können. Gegenwind gibt es unter anderem in den Reihen des Koalitionspartners FDP.

Zudem sind sich auch Experten bisher keineswegs einig, welche Folgen ein tatsächliches Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr haben würde. Doch es gibt Warnungen vor einer Überlastung für das deutsche Stromnetz.

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Nicht nur die FDP übt Kritik am Plan von Minister Habeck

Zuerst war es unter anderen die Bildzeitung, die unter Berufung auf ein Papier der Bundesnetzagentur in dieser Woche auf mögliche Risiken eines weitreichenden Umstiegs auf Wärmepumpen beim Heizen hingewiesen hat. Mit Horrorszenarien hielt sich die Zeitung dabei wie gewohnt nicht. So war etwa von drohenden Rationierungen von Strom die Rede, sollte der Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministers den nötigen Zuspruch erhalten. Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig nur noch solche Systeme zum Heizen installiert werden dürfen, die 65 oder mehr Prozent der Energie auf Basis erneuerbarer Energie produzieren. Wärmepumpen sind in diesem Kontext besonders gefragt, weshalb solche Heizsysteme in den Berichten über den möglichen Vorstoß des Bundesministers sinnbildlich für alle möglichen Technologien zum Erreichen solcher Energiewerte erwähnt werden. Im Sinne größerer Energieeffizienz und des Umweltschutzes sind solche Pläne technisch durchaus.

Folgen einer rechtlichen Umsetzung keineswegs eindeutig

Kritiker sehen mit Blick auf den Entwurf das Problem, dass die Urheber möglicherweise nicht ausreichend an die Konsequenzen für das Stromnetz gedacht haben könnten. Befürworter hingegen betonen, dass die Politik längst mit der Entwicklung einer Strategie befasst sein, um eine Netzüberlastung von Anfang an auszuschließen. Zu Wort meldete sich frühzeitig der Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE). Der Verband bestätigt: Wärmepumpen sind vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtslage zum Bereich der sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Kurzum: Die Betreiber der Netze haben in der Tat die Möglichkeit, eine Regulierung solcher Anlagen vorzunehmen, sollte eine Überlastung des Stromnetzes drohen. Der VDE hatte weiterhin auf politische Arbeiten an verbindlichen Regulierungsregularien für den Ernstfall hingewiesen. Auch dieses soll laut Bildzeitung inzwischen in Umlauf sein. Glaubt man der Meldung, könnte die Vermeidung einer Netzüberlastung im ersten Schritt durch eine Stromrationierung bei der Elektromobilität erfolgen.

Stärkerer Einsatz erneuerbarer Energien könnte Probleme abschwächen

Gegner des Vorschlags des Ministeriums verzichten mitunter auf die Erwähnung, dass Wärmepumpen nicht zwingend eine übermäßige Belastung für das Netz sein müssen. So kann die Versorgung der Anlagen etwa mittels Solarenergie sichergestellt werden. Unter perfekten Bedingungen könnte also ein Großteil der Energieversorgung allein durch selbst erzeugten Strom gelingen. In sonnenarmen Phasen des Jahres hingegen wären Haushalte wiederum auf die Versorgung über das Stromnetz der Allgemeinheit angewiesen. Diese Belastung jedoch, so die beruhigenden Worte etlicher Energieexperten, ließe sich durch die Speicherung von Energie in Zeiten starker Sonneneinstrahlung auf ein Minimum senken.

Gesetz bezieht sich ausdrücklich nicht allein auf Systeme mit Wärmepumpen

Bei vielen kritischen Äußerungen an den Plänen Habecks könnte es sich um einen Schnellschuss handeln. Auch deshalb, weil viele Aspekte des Vorhabens noch nicht bekannt sind. Worin sich Branchenkenner einzig sind: Schon allein, um einen möglichen Blackout durch einen schnellen Umstieg auf Wärmepumpen zu verhindern, würden die deutschen Netzbetreiber in Zukunft höchstwahrscheinlich stärker als bisher auf eine gerechte Stromverteilung innerhalb der Netze achten. Unerwähnt bleibt ungeachtet einer möglichen Umsetzung des Gesetzes, dass das Ministerium nach aktueller Sachlage eben nicht jeden Haushalt im Land zur Installation von Wärmepumpen verpflichten will. Als Alternativen kämen zum Beispiel Pelletheizungen und die Versorgung per Fernwärme infrage. Für Verbraucherschützer jedenfalls gibt es für Energiekunden momentan ohnehin weitaus größere Probleme.

So warnen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Anbieter von Strom und Gas könnten sich den Startschuss für die Energiepreisbremse zunutze machen, um über üppige Abschläge die eigenen Umsätze aufzubessern. Reagieren können betroffene Verbraucher, indem sie zu hohe Forderungen dem Bundesversand oder direkt der Bundesnetzagentur melden.

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