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Gewissheit – Start der Energiepreisbremsen ab März bei rückwirkender Gültigkeit

25.11.2022
EnergiepreisbremseFür den Dezember hatte die Bundesregierung bereits bedingt den Druck von Endkunden genommen – die Ankündigung zur Übernahme der Abschlagszahlung für Gas ließ viele Verbraucher zumindest kurzfristig durchatmen. Dass diese Maßnahme allein nicht ausreicht, um die finanziellen Belastungen aufzufangen, war für die Politik von Anfang an klar. Weitere Schritte sollten folgen. Im Mittelpunkt standen dabei die Pläne zur Deckelung der Preise für Strom und Gas. Auch Bezieher von Fernwärme will die Regierung nicht im Regen stehen lassen.

Regierung will Entlastung im Nachgang ab Januar erreichen

Besonders erfreulich an der aktuellen Entwicklung: Zwar sollen die Preisbremsen „erst“ im März 2023 in Kraft treten. Die Ampel-Koalition beherzigte jedoch die parteiübergreifende Kritik, die Einführung komme mit Blick auf den Winter zu spät. Am Starttermin März will die Regierung zwar wegen der aufwendigen Vorbereitung einer rechtssicheren Umsetzung festhalten. Doch Firmen und Haushalte sollen am Ende auch für Januar und Februar von einer rückwirkenden Entlastung profitieren, wobei der Löwenanteil des bisherigen Energieverbrauchs berücksichtigt werden soll. Es wird also nicht bei der Zahlung der einmaligen Energiepreispauschale, der reduzierten Mehrwertsteuer auf Gas und der staatlichen Übernahme der Abschläge für Gas im Dezember bleiben.

Eigentliche Preisbremse soll ab März greifen

Ab März sieht der Plan der Regierung nun also offiziell die Einführung der Preisbremsen vor. Zu hohe Zahlungen in den ersten beiden Monaten des neuen Jahren sollen als Entlastungsbeiträge auf kommende Abschläge angerechnet werden. Diese Abrechnungen wiederum sollen dann bereits die endgültige Entlastung abbilden. Das Kabinett soll schnellstmöglich den erforderlichen Beschluss fassen und der Regelung vorläufig bis Ende April 2024 zustimmen. Wie lange es dauert, bis auch Bundestag und Bundesrat den Weg freimachen, ist noch unklar. Der derzeitige Fahrplan der Regierung hofft auf abschließende Zustimmung bis zur Dezembermitte.

So stellt sich die Bundesregierung die „Bremswirkung“ vor

Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte will die Politik jetzt für klare Verhältnisse sorgen. Grundlage für den Preisdeckel bei Gas und Fernwärme wird – wenn Bundestag und -rat wie erwartet zustimmen – der im September dieses Jahres vorhergesagte Jahresverbrauch. Für 80 Prozent dieses Verbrauchs soll dann ein Brutto-Kilowattstundenpreis von 12 Cent bei Erdgas und 9,5 Cent im Bereich Fernwärme gelten. Nur für die restlichen 20 Prozent sollen Versorger den ursprünglich vereinbarten Preis berechnen. Diese Regelung soll Energiekunden auch dazu veranlassen, weiterhin möglichst wenig Energie zu verbrauchen, um die Mehrkosten zu senken. Durch die staatliche Subventionierung und bei entsprechenden Einsparungen könne am Ende jeder Haushalt und jedes adressierte Unternehmen eine deutliche Ersparnis erzielen, heißt es aus dem Umfeld der Regierung. An Großverbraucher denkt die Politik ebenfalls. Sie sollen in den Genuss eines Garantiepreises in Höhe von sieben Cent pro kWh kommen. Allerdings wird der Deckel hier nur für 70 Prozent des Verbrauchs aus 2021 liegen. Diese sogenannte „industrielle Gaspreisbremse“ werde unter anderem fast 2.000 Krankenhäuser sowie rund 25.000 Unternehmen entlasten und 1900 Krankenhäuser gelten. Ausgenommen von der Regelung sind Gaskraftwerke.

Wie sieht es mit dem Preisdeckel im Stromsektor aus?

Bei Strom sieht der Gesetzesentwurf für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs eine Obergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und kleine Firmen vor. Wer schon jetzt über 40 Cent/kWh zahlt, soll sich die Bremse unmittelbar über die Monatsstromrechnung bemerkbar machen. Für Kunden aus Industrie ist ein Preisdeckel von 13 Cent/kWh (erneut für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs) vorgesehen. Finanzieren will die Bundesregierung die Kosten der Strompreisbremse und die Entlastung im Bereich der Netzentgelte unter anderem über eine gewisse Abschöpfung der seit Monaten kritisierten „Zufallsgewinne“ aufseiten der Stromproduzenten. Als Beispiel nennt die Koalition sehr hohe Gewinne im Bereich Wind- und Solarenergie, aber auch bei Atomstrom. Weiterhin ist eine Finanzierung über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (letztlich durch neue Schulden des Bundes) vorgesehen.

Gute Nachricht: Verbraucher sollen automatisch entlastet werden

Angesichts der Sorgen gerade vieler Haushalte geben Experten hinsichtlich des Aufwands Entwarnung: Sie betonen die Verbraucherzentralen nach Prüfung des Vorschlags, dass Verbraucher dank der direkten Reduzierung der Energieabschläge selbst nicht aktiv werden müssen. In der Pflicht würden dann die Versorger stehen. Sie müssten zukünftig die Verrechnung und Anpassungen der Abrechnungen vornehmen. Gleiches gilt für die Sofortentlastung im Dezember. Auch sie wird Endkunden ohne eigenes Zutun erreichen. Laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist es ebenfalls Aufgabe der Energieunternehmen, die Mittel für die Weitergabe der Entlastungen zu beantragen. Die Höhe der einmaligen Übernahme des Gas-Abschlags im Dezember wird ihrerseits auf Basis des im September ermittelten wahrscheinlichen Verbrauchs. Allein, der Verbrauch wird auf den einzelnen Monat heruntergerechnet und anschließend mit dann gültigen Dezember-Arbeitspreis multipliziert. Hinzu komme ein Zwölftel des Jahresgrundpreises, der ebenfalls in die Kalkulation einfließt.

Auch an Kundinnen und Kunden, für die keine Verbrauchswerte vorliegen oder die nach September einen Anbieterwechsel vollzogen haben, ist im Gesetzesentwurf gedacht. In diesem Fall soll die Berechnung anhand wahrscheinlicher Werte des Netzbetreibers durchgeführt werden. Korrekturen der Prognose wegen vermeintlich fehlerhafter Prognosewerte sollen durch den Kontakt zum Anbieter möglich sein. Offen bleibt derzeit, wie genau das Verfahren nach einem Umzug mir veränderter Haushaltsgröße aussehen soll. Im Falle von Fernwärme soll per Gesetz allein der im vergangenen September an Wärmeversorger gezahlte Abschlag als Grundlage dienen – plus 20 Prozent, die als Ausgleich der inzwischen gestiegen Preise dienen. Wer seine Energiekosten für Gas und Fernwärme an den Vermieter zahlt, soll beispielsweise über die Anpassung der Heizkostenvorauszahlung entlastet werden.

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