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Wichtige Informationen zur Schufa: So rücken Sie negativen Einträgen zu Leibe

Wissenswertes zur SchufaGerade wenn es um das Thema Strom- und Gasanbieterwechsel geht, ranken sich viele Gerüchte und Mythen um die „Schufa“. Nicht alle dabei erwähnten Aspekte sind korrekt. Wichtig für das Erkennen der Zusammenhänge ist zunächst einmal ein Verständnis dafür, was die Schufa eigentlich ist und worin überhaupt ihre Aufgaben bestehen. Richtig ist erst einmal, dass der Dienstleister gerade von Banken, aber auch Versicherungen, Mobilfunkprovidern sowie Vermietern und eben auch Strom- und Gasversorgern konsultiert wird, wenn es um die Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen geht. Die Schufa Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist im deutschsprachigen Raum die größte sogenannte Auskunftei. Sie erhält, speichert und verwaltet Daten. Besonders häufig braucht es Zustimmung zur Schufa-Anfrage, wenn es die Beantragung eines Darlehens geht. Dies aber ist eben nur ein Teilbereich, wie Kunden auf dem Weg zu einem neuen Strom- oder Gastarif erkennen.

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Schufa ist der führende deutsche Bonitätsermittler

Die historischen Wurzeln der Schufa reichen bis in das Jahr 1927 zurück. Lange hörte das Unternehmen auf den Namen „SCHUFA e.V. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Wer hinter der Schufa steckt, lässt sich leicht beantworten. Zu den wichtigsten Anteilseignern gehört unter anderem eine Vielzahl von Handelsunternehmen. Aber auch Banken und Kreditinstitute sind Teil des Zusammenschlusses. Nach Angaben des Anbieters selbst umfasst das Register der Schufa weit mehr als 700 Millionen Einzeldaten natürlicher Personen. Das – übrigens als Aktiengesellschaft firmierende – Unternehmen konzentriert sich aber nicht allein auf Daten von Privatpersonen. Als privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei finden sich in den Datenbanken zudem über vier Millionen Unternehmens-Datensätze. Wenn Ihre gespeicherten Daten negative Einträge aufweisen, kann es bei der Beantragung eines neuen Stromtarifs oder eines günstigen Gasangebots zu Problemen kommen.

Es gibt gerade aus Verbrauchersicht verschiedene offene Fragen, auf die dieser Artikel Antworten bieten soll. Zu den zentralen Fragestellungen gehören diese:

  • Welche Daten speichert die Schufa eigentlich über mich?
  • Wann müssen Einträge und Daten gelöscht werden?
  • Was kann ich bei fehlerhaften oder zu lang gespeicherten Daten tun?

Wichtig für ein Verständnis für die Schufa-Praxis ist der Blick auf die Plattform „meineschufa.de“. Über die Webseite nämlich haben insbesondere Verbraucher die Chance, eine Auskunft der Schufa zu eigenen gespeicherten Informationen einzuholen. Seit einigen Jahren gibt es dieses Recht zur Selbstauskunft in einer „abgespeckten“ Form faktisch kostenlos. So können Sie alljährlich einen Eindruck davon bekommen, was die Schufa zu Recht oder fälschlicherweise (immer noch) über Sie listet. Eine umfangreichere und ausführliche Auskunft ist kostenpflichtig. Um sich über den eigenen Registereintrag zu informieren, reicht die gebührenfreie Version aber durchaus. Schon an dieser Stelle sei gesagt, dass Sie einen Anspruch auf Löschung falscher oder längst unberechtigter Daten haben als Verbraucher! So können Ihre Aussichten auf eine positive Entscheidung zu einem Strom- oder Gastarif-Antrag unterm Strich deutlich besser ausfallen. Nicht jedes Unternehmen, das negative Meldungen an die Schufa tätigt, lässt diese von selbst fristgerecht wieder aus Ihrem Register-Eintrag entfernen!

Vor allem Privatpersonen sind oft schlecht informiert

Warum das regelmäßige Einholen der gespeicherten Daten ratsam ist, zeigt vor allem ein Aspekt. Verbraucherschützer kritisieren seit langem, dass sich die Auskunfteien – also nicht allein die Schufa auf ihrer Plattform meineschufa.de – gerne in Schweigen hüllen, wenn es um die eigene Geschäftspolitik geht. Nach wie vor haben viele Verbraucher nur eine recht begrenzte Vorstellung davon, welche Daten im Einzelnen zu ihrer Person und ihrer Lebenssituation gesammelt und Kunden gemäß den Ausgaberichtlinien zugänglich gemacht werden. Dass die Datenerfassung der Schufa vermeintlich über Persönliches hinaus geht, wird oft diskutiert. Die Unwissenheit bedeutet im Zusammenhang zwangsläufig, dass viele Menschen auch keine Vorstellung von ihren Möglichkeiten und Rechten der Institution gegenüber haben. Dabei ist eine falsch ermittelte oder veraltete Bonität (Kreditwürdigkeit) eben nicht in Stein gemeißelt, wenn Verbraucher um ihre Ansprüche wissen und verstehen, mit welchen Angaben das Ermittlungsverfahren die Einstufung vornimmt.

Schlechte Bonität senkt Ihre Erfolgschancen beim Kreditvertrag

Informationen zur schlechten BonitätFür die konstante Abfrage der kostenlosen Datenübersicht spricht insbesondere, dass Sie so böse Überraschungen verhindern. Es ist eine unangenehme Situation, wenn Sie ein Auto finanzieren, eine Wohnung mieten oder ein Darlehen bei der Hausbank beantragen und Ihr Gegenüber schüttelt mit dem Kopf, weil Ihr sogenannter Schufa-Score zu gering/schlecht ausfällt. Zwar ist eine negative Schufa nicht zu 100 Prozent die Garantie für eine Kreditabsage. Manche Bank wird durchaus grünes Licht geben, jedoch zahlen Kundinnen und Kunden dann einen im wahrsten Sinne des Wortes hohen Preis über einen überdurchschnittlichen effektiven Jahreszinssatz. Schufafreie Darlehen bietet der Markt zwar ebenfalls. Anbieter stammen aber in aller Regel aus dem Ausland, weshalb andere rechtliche Rahmenbedingungen als am deutschen bzw. EU-Kreditmarkt gelten können. Das aber ist ein anderes Thema. Wichtig ist der Hinweis aufgrund der wesentlichen Bedeutung der Informationen der Schufa bei Kreditvergaben aber dennoch.

Können wir nun zu den wichtigsten Erklärungen zur Auskunftei, deren Name hierzulande schon vor vielen Jahren zum Synonym für die Kreditwürdigkeit wurde und stellvertretend für eine ganze Branche steht. Wissenswert: es ist nicht die Schufa selbst, die Daten erhebt. Vielmehr setzt das Unternehmen auf ein Partnernetzwerk mit Tausenden Mitgliedern. Sie stellen der Auskunftei Informationen zur Verfügung. Aber welche sind dies nun eigentlich?

Welche Daten speichert die Schufa eigentlich über mich?

Viele Medien berichteten in der Vergangenheit bereits, dass Datensätze im Register der Schufa leider nicht in jedem Fall vollends korrekt sind. Um dies als Verbraucher zu begreifen, müssen Sie nicht nur wissen, welche kostenlosen und kostenpflichtigen Optionen zur Auskunft vonseiten der Schufa haben. Sie müssen im ersten Schritt wissen, welche Ihrer Daten gespeichert und für die Erstellung eines Risikoprofils Verwendung finden. Die Eigendarstellung der Schufa ist erfreulicherweise zumindest in Teilen mit der Zeit transparenter geworden. Etwas unklar ist indes, welche Angaben das Unternehmen explizit meint, wenn sie auf Nachfragen auf das Speichern „ausschließlich kreditrelevanter Informationen“ verweist. Einfacher macht es der Dienstleistern Verbrauchern, wenn es um die Informationen geht, die eben nicht genutzt werden. Hier nennt die Schufa neben der Religionszugehörigkeit und dem Familienstand weitere Daten wie den Beruf, die Nationalität wie auch Vermögens- und Einkommensdetails sowie den Gesundheitszustand. So weit, so gut. Schauen wir uns nun an, welche Kriterien Einfluss auf die Bewertung zur Bonität haben.

Viele Faktoren können die Kreditwürdigkeit negativ verändern

Wichtig ist der Schufa der Hinweis, dass die Datenspeicherung in enger Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden erfolgt. Zum handele es sich um rein statistische Daten, anhand derer im Vergleich zum Durchschnitt ermittelt wird, ob ein niedriges oder hohes Bonitätsrisiko vorliegt. Gerade die statistische Analyse ist dem Verbraucherschutz ein Dorn im Auge, da es an individuellen Erklärungen zum Einzelfall fehlt. Dies aber ist wichtig. Deutlich wird dies am Beispiel der Speicherung der Wohnortsdaten. Wer häufig seinen Wohnort wechselt, kann dies freilich tun, weil er sich dem Zugriff seiner Gläubiger entziehen möchte. In diesem Szenario wäre eine negative Auswirkung auf das Schufa-Scoring berechtigt. Was aber, wenn Umzüge lediglich durch die berufliche Situation überdurchschnittlich häufig vorkommen. Auskunfteien neigen, so die Kritiker, eher dazu, an den ersten Fall zu denken. Auch die Gleichsetzung von regelmäßigen Umzügen mit mangelhafter Zahlungsmoral bei finanziellen Verbindlichkeiten mahnen Verbraucherschützer immer wieder an.

Gerade in diesem Kontext wäre die Berücksichtigung der Einkommens- und Berufssituation durchaus angemessen, da sie Relationen ins rechte Licht rücken könnte. Hier die kompakte Übersicht negativer Daten, die die Schufa zu Ihrer Kreditwürdigkeit speichert:

  • Zahl der eröffneten/geführten Bankkonten
  • die aktuelle Anschrift sowie frühere Adressen samt vollständigem Namen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht & Geburtsname
  • aktuelle Verträge für Kredite, Kreditkarten oder Finanzierung/Leasing
  • Details zu Bürgschaften
  • Infos zu eingezogenen Kredit- und Kontokarten (z. B. Überziehung von Konto und Dispo)
  • allgemeine Informationen zu nicht vertragsgemäßem Verhalten
  • Angaben zu Kontokündigungen und Lohnpfändungen
  • Eidesstattliche Versicherungen, Mahnbescheide, aber auch Haftbefehl-Infos
  • etwaige Insolvenz-Meldungen (Stichwort „Privatinsolvenz“)
  • Hinweise zu nicht oder nicht fristgerechten Zahlungen (Miete, Strom, Gas, etc.)

Eigenauskünfte werden übrigens ebenfalls vermerkt. All diese Daten können sich auf die Kreditwürdigkeit und den Schufa-Score auswirken. Vordergründig mag dies für die Anschrift nicht gelten. Tatsächlich aber kritisierten Verbraucherschutzprofis wiederholt, dass der Wohnort habe indirekt Folgen für Bewertungen. Leben Sie in einer Region oder einem Stadtteil, in der/dem viele Menschen mit negativen Schufa-Einträgen beheimatet sind? Dann sahen Kritiker selbst dann eine Gefahr für Ihre Bonität, wenn Rechnungen immer pünktlich bezahlt keine Ausfälle gemeldet wurden. Im Fachjargon ist hier auch vom „Geoscoring“ die Rede. Es handelt sich dabei aber eher um Gerüchte. Auf meineschufa.de betont die Auskunftei, dass Sie „standardmäßig keine Geodaten“ nutzt und auch Social Scoring außen vor bleibt. Einzige Ausnahme: Kann die Schufa auf Nachfragen zum Scoring keine anderen Infos zusammenstellen, können die vorliegenden Daten zum Wohnort sehr wohl auf Kundenwunsch hin verwendet werden.

Merkmale, die aus Schufa-Sicht bewertet werden

Wo von negativen Merkmalen gesprochen wird, gibt es ganz automatisch auch Positivaspekte. Alle Hinweise auf Ihre wirtschaftliche Aktivität sind hilfreich, wenn es um Ihren möglichst guten Schufa-Score geht. Der Grund: Für die Bewertung bedeutet diese Aktivität, dass Ihnen beispielsweise von Banken Vertrauen entgegengebracht wird. Als positiv gilt es unter anderem, wenn Sie ein Bankkonto eröffnen oder einen Account bei einem Händler anlegen. Sie besitzen eine Kreditkarte oder haben einen Darlehensvertrag abgeschlossen? Vielleicht haben Sie sich auch kürzlich erst einen neuen Mobilfunkvertrag gesichert oder nutzen Leasing-Angebote? All dies bewertet die Schufa (wie auch andere Auskunfteien) als positiv. Aber Achtung: Der Antrag für neue Konten und Kreditkarten ist positiv. Wenn Sie hingegen viele verschiedene Bankkonten und Kreditkarten Ihr Eigen nennen, wird aus dem positiven Bonitätskriterium schnell ein negatives.

In welchem Rahmen bewegt sich die Bonität beim Schufa-Scoring?

Üblicherweise geht es beim SCHUFA-Score um den sogenannten Basisscore. Durch den Bundesgerichtshof wurde im Jahr 2014 durch einen Urteilsspruch entschieden: Die Auskunftei muss ihre Formeln zur Berechnung der Bonität nicht öffentlich zugänglich machen. Schließlich handele es sich um ein Geschäftsgeheimnis der verschiedenen Auskunfteien, die miteinander im Wettbewerb stehen. Richtig ist, dass die Gesamtheit der oben stehenden Details Folgen für Ihre Kreditwürdigkeit hat – positiv oder negativ. Die genaue Gewichtung der Angaben der verschiedenen Quellen aus dem Netzwerk der Schufa ist unbekannt. Was hingegen bekannt ist, ist die Bandbreite, innerhalb der sich Bewertungen bewegen. Die Obergrenze sind 100 Scoring-Punkte. Und je näher Sie dieser Zahl in der Beurteilung kommen, desto besser fällt Ihre Bonität aus. Das Erreichen der maximalen Punktzahl ist genau genommen nicht möglich. Denn wer kann schon zu 100 % garantieren, dass es niemals einen Zahlungsausfall geben kann?!

Deshalb lautet die Devise „je höher, desto besser“. Für die Bonitätsbewertung sind alle Ergebnisse ab 97,5 aufwärts als sehr gut zu bewerten. Für Vermieter oder Kreditinstitute bedeutet dies ein „sehr geringes Risiko“. Ein „geringes bis überschaubares Risiko“ gibt es im Bereich von 90 und 95 %, als „zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko“ gelten Verbraucher und Unternehmen, wenn sie Werte im Rahmen von 80 % bis 90 % vorweisen. Bei 50 bis 80 % spricht die Schufa von einem „deutlich erhöhten bis hohen Risiko“, alles unter 50 % gilt als „sehr kritisches Risiko“ innerhalb der Basiscore-Statistiken. Über dieses Scoring hinaus gibt es noch „Branchenscores“, die an dieser Stelle aber nicht weiter thematisiert werden sollen. Über die Schufa-Webseite können Sie bei Bedarf weitere Informationen beziehen.

Wie lange darf die Schufa Daten speichern?

Hier gibt es einen klaren Unterschied zwischen dem, was sein sollte, und den Tatsachen. Viele Unternehmen und Verbraucher müssen bei der Lektüre der Selbstauskunft nämlich erkennen, dass mancher Eintrag nicht wie per Gesetz vorgeschrieben rechtzeitig gelöscht wurde. Die Eigenauskunfts-Anfrage entfällt normalerweise nach 12 Monaten. Einträge in Verbindung mit Ratenkrediten, Baufinanzierungen und ähnlichen Dingen sollte „taggenau“ drei Jahre nach Begleichung der kompletten Belastung gelöscht werden. Pünktlich zum Ende des dritten Kalenderjahrs sollten auch Informationen zu einem Zahlungsverzug, Vollstreckungen, Mahnbescheiden sowie dem besagten „vertragswidrigen Verhalten“ nicht mehr im Register-Eintrag auftauchen. Sie sind Kreditnehmer oder nutzen Leasing-Angebote? Oder haben eine Insolvenz durchlaufen? In all diesen genannten Fällen samt Darlehen und Leasing dauert es nach Ablauf der Zahlungsphase ebenfalls drei Jahre, bis ein Eintrag gelöscht wird.

TippWissenswert: →→Der individuelle Schufa-Score wird turnusmäßig alle drei Monate aktualisiert!

Bei Insolvenzen gelten identische Bedingungen für die Löschung eines entsprechenden Registervermerks. Etwas anders verhält sich die Lage bei Einträgen im Zusammenhang mit Bankkonten, Kreditkarten sowie Telekommunikations- und Energiekonten. Sobald zu Konten Löschungsinformationen der jeweiligen Dienstleister bei der Schufa ankommen, werden Informationen umgehend gelöscht. Dies trifft im gleichen Maße auf Bürgschaften und sogenannte Pfändungsschutzkonten („P-Konten“) sowie Basiskonten zu. Die Beendigung führt im Idealfall zur zeitnahen Register-Korrektur. Bei „kreditorisch geführten Handelskonten“ ist wiederum die taggenaue Löschung nach einem Zeitraum von drei Jahren vorgesehen, auch Ihre personenbezogenen Voranschriften werden unter denselben zeitlichen Vorhaben entfernt.

Was tun, wenn Einträge nicht gelöscht werden?

Die Verwendung des Konjunktivs beim Thema Eintragslöschung ist insofern angebracht, weil viele Vertragspartner (wie auch die Schufa selbst) scheinbar häufiger als gedacht das Entfernen von Einträgen „vergisst“. Obwohl Verbindlichkeiten erfolgreich abgelöst, Verträge gekündigt oder letzte Leasing- und Kreditraten bereits gezahlt wurden. Wenn Ihnen in Ihren Daten fehlerhafte oder gar vollkommen unberechtigte Einträge auffallen, gilt die goldene Regel: Melden Sie sich schnellstmöglich bei der Kundenbetreuung der Schufa. Es kommt häufiger als gedacht vor, dass Fristen für Löschungen nicht eingehalten werden. Empfehlenswert ist die postalische Kontaktaufnahme, eine Anfrage per Mail oder besonders bequem über das Kontaktformular von meineschufa.de. Legen Sie Wert darauf, dass Sie schwarz auf weiß eine Löschbestätigung erhalten. Besonders ärgerlich sind diesbezüglich natürlich Einträge, für die es überhaupt nie einen Grund gab.

Denn solche Ereignisse können im schlimmsten Falle das Zustandekommen eines Mietvertrags vereiteln. Sofern Gläubiger vergessen haben, vormals berechtigte (negative) Einträge entfernen zu lassen, können sich Verbraucher/Unternehmen auch direkt an diese wenden. Die Gläubiger lassen der Schufa dann eine sogenannte „Löschungsbewilligung“ zukommen. So verbessern Sie mit etwas Glück schnell die eigene Bonität.

Wie kann ich mein Schufa-Scoring selbst verbessern?

Die regelmäßige Kontrolle der Einträge ist die eine Seite der Medaille. Gibt es negative Einträge, gilt die Zeit bis zur Löschung abzuwarten. Für die Zukunft aber können Sie vorsorgen, dass Ihr Score nicht sinkt. Dazu gilt es, unter anderem Bankkonten und Kreditkarten zu löschen, die nicht mehr benötigt werden. Natürlich sollten alle Rechnungen und Ratenzahlungen stets fristgerecht beglichen und bezahlt werden. Ein gesundes Verhältnis zwischen persönlichen Einkünften und Ausgaben ist zudem das A und O, dass es ab sofort nicht mehr zu neuen Einträgen im Schufa-Register geben wird.

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