22.09.2023
Es wird in der Europäischen Union momentan darüber diskutiert, ob Eigentümer von Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz verpflichtet werden sollten, ihre Immobilien zu modernisieren.
Welche Folgen hat es, wenn ich der Schufa und Vertragspartnern die Datenübermittlung verbiete?
Engagierte Diskussionen über den Sinn und Zweck der Datenerfassung durch die Schufa und andere Auskunfteien gibt es immer im Grunde, seit es solche Dienstleister gibt. Nicht nur Verbraucher, die wegen negativer Einträge bei Gas- und Stromanbietern, Banken, Versicherungen und anderen Dienstleistern auf Ablehnung stoßen, kritisieren in schöner Regelmäßigkeit die Vorgehensweise der Schufa. Auch Verbraucherschützer und Vertreter verschiedener Parteien äußern Kritik an Auskunfteien. Fehlerhafte oder unberechtigte Register-Vermerke sind ein Kritikpunkt.
Unsere Experten haben an anderer Stelle für Sie zusammengefasst, wie Sie Ihre persönlichen Einträge abrufen und wie Sie im Falle von Problemen vorgehen können.
Die vermeintliche Intransparenz rund um die Frage, wie Einträge zustande kommen, ist ein anderer Grund, weshalb Kritiker nach vermeintlich überfälligen Änderungen der Informationspolitik rufen. In der weiten Welt des Internets gibt es zudem Stimmen, die Verbrauchern beim Antrag zu neuen Verträgen gänzlich zur Verweigerung der Zustimmung zur Schufa-Abfrage raten. Wir erklären in den folgenden Abschnitten, welche Folgen es hat, wenn Verbraucher und Unternehmen der Schufa und Vertragspartnern die Datenübermittlung verbieten. Zudem erfahren Sie, ob Sie überhaupt die Möglichkeit zum Widerspruch. Gesagt sei bereits: Die Folgen sind oft weitreichend und können in vielen Situationen erhebliche Probleme verursachen.
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Zustimmung zur Schufa-Datenübermittlung erfolgt oft über die AGB
- 2 Welche Gründe gibt es, der Schufa-Abfrage zu widersprechen?
- 3 Ohne Schufa gibt es meist keinen neuen Strom- oder Gastarif
- 4 Nicht jede Schufa-Abfrage führt zu weiteren Meldungen an die Auskunftei
- 5 Unser Fazit zum Thema „Verbot der Schufa-Datenübermittlung“
Zustimmung zur Schufa-Datenübermittlung erfolgt oft über die AGB
Tatsächlich kam es in den vergangenen Jahren in einigen wesentlichen Punkten zu deutlichen Änderungen der Rechtslage. So erhalten Antragsteller in etlichen Bereichen im Zusammenhang mit erhofften Vertragsabschluss gar keinen expliziten Hinweis auf ein Dokument für die erforderliche Zustimmung für die sogenannte Schufa-Abfrage. Banken etwa sind vielfach dazu übergegangen, Informationen zur erforderlichen Prüfung Ihrer Bonität im Zusammenhang mit einem Kreditantrag in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen.
Wissenswert: →
Die folgenden Erläuterungen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Sie sind viel mehr als erste Orientierungshilfe zu verstehen. Bei Problemen sollten Sie Kontakt zu erfahrenen Juristen aufnehmen oder Serviceleistungen von Experten wie den Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen!
Jeder Verbraucher und jedes Unternehmen hat einen Anspruch auf Verweigerung der Schufa-Auskunft. Der Gesetzgeber hat in diesem Punkt für eindeutige Rahmenbedingungen gesorgt. Das Widerspruchsrecht jedoch wird am Ende oft eher Ihnen als einem vermeintlichen Vertragspartner wie einem Kreditgeber, Energieversorger oder Vermieter schaden. Anders formuliert, bedeutet dies: Als Reaktion auf die Verweigerung der Datenübermittlung durch die Schufa oder eine andere Auskunftei kann und wird Ihnen schlimmstenfalls die gewünschte Leistung verweigert. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Einige Banken und Finanzdienstleister etwa verzichten auf eine Schufa-Auskunft, wenn Sie ein (Online-) Konto beantragen. Es kann jedoch zu Einschränkungen hinsichtlich des Leistungsspielraums kommen. Das beste Beispiel ist der Dispositionskredit. Ohne Bonitätsprüfung stellen Banken üblicherweise keinen oder lediglich einen sehr geringeren Verfügungsrahmen über das Kontoguthaben hinaus zur Verfügung. Hohe regelmäßige Geldeingänge können Ihre Chancen verbessern – vorausgesetzt, die Bank stellt nach Kontoeröffnung nicht konstante höhere Abbuchungen fest. Einkommensnachweise sind auch ohne Schufa-Auskunft Branchenstandard. Auf die Abfrage verzichten mitunter private Vermieter. Spätestens aber, wenn die Vermietung über einen professionellen Makler erfolgt, ist die Datenübermittlung durch Auskunfteien meist unvermeidbar.
Welche Gründe gibt es, der Schufa-Abfrage zu widersprechen?
Mehrheitlich ist das Wissen um die eigene schlechte Kreditwürdigkeit wegen nicht bezahlter Rechnungen und hoher finanzieller Vorbelastungen die Ursache, wenn Verbraucher der Schufa-Abfrage widersprechen möchten. Auch das fehlende Vertrauen in das System der Auskunfteien als solches wird häufig als Argument angeführt. Vor Augen führen sollten Sie sich jedoch grundsätzlich, dass die eigene Kritik nichts an den Anforderungen potenzieller Partner ändert. Ein neuer Handyvertrag beispielsweise wird heutzutage selbst bei Tarifen auf Guthabenbasis in vielen Fällen verweigert. Insofern ist die Bitte um Zustimmung zur Schufa-Prüfung eher eine förmliche; am Ende handelt es sich meist um einen Zwang, dem sich Vertragskunden gegenübersehen.
Übrigens:
Stoßen Sie im Internet auf Angebote für „Kredite ohne Schufa“, sollten Sie stets Vorsicht walten lassen und die Konditionen sehr genau studieren. Der deutsche Gesetzgeber sieht die Schufa-Abfrage verbindlich vor. Offerten ohne Bonitätsprüfung stammen in aller Regel aus dem Ausland. Sind Anbieter nicht in der Europäischen Union ansässig, kann eine andere Rechtslage zu deutlichen Mehrkosten führen. Dies gilt nicht allein für klassische Darlehen. Auch bei Ratenkäufen ausländischer Online-Shops – Stichwort: Null-Prozent-Finanzierung – sollten Sie vor dem Vertragsabschluss genau hinsehen, welche Nebenkosten anfallen können. Zumal: Schufa-Abfragen können selbst hier obligatorisch sein.
Ohne Schufa gibt es meist keinen neuen Strom- oder Gastarif
Besonders problematisch wird es aufgrund der angespannten Marktlage auf dem Energiemarkt, wenn Verbraucher einen neuen Versorger für Strom oder Gas suchen. In der Vergangenheit gab es durchaus einige Angebote ohne Schufa-Abfrage. Zum einen erwarten Energieexperten, dass die Zahl solcher Tarifmodelle vorerst sinken wird. Andererseits sind schufafreie Angebote auch in diesem Bereich meist mit höheren Kosten verbunden. Umgehen können Sie die Schufa mitunter, indem Sie sich auf die Zahlung per Vorkasse einlassen. Ein Risiko stellt dies insbesondere bei kleineren Anbietern dar. Muss – und dies ist wegen historisch hoher Beschaffungskosten auf dem Markt nicht auszuschließen – Ihr Versorger Insolvenz anmelden, sind Vorauszahlungen schlimmstenfalls für immer verloren. Diesbezüglich sollten also gerade Kundinnen und Kunden, die nach der Schufa-Abfrage nicht mit einer Ablehnung rechnen müssen, überlegen, ob der Widerspruch gegen die Datenübermittlung die richtige Entscheidung ist. Hier gilt es abzuwägen, ob der Schutz der Privatsphäre wirklich das höchste Gut ist.
Nicht jede Schufa-Abfrage führt zu weiteren Meldungen an die Auskunftei
Wer besorgt ist, die Schufa-Abfrage könnte zu einer Absage des Antrags führen, kann in vielen Bereichen von Finanzsektor bis hin zur Energieversorgung auf eine andere Option zurückgreifen. So gibt es Angebote, bei denen es zwar die Zustimmung zur Bonitätsprüfung braucht. Doch das Ergebnis muss nicht in jedem Fall zur Ablehnung führen. Gemeint sind „schufaneutrale“ Tarife, die immerhin einige Dienstleister ausloben. „Neutral“ bedeutet dabei im Idealfall ebenfalls, dass Prüfungen keine Meldung an die Schufa nach sich ziehen. Viele Verbraucher sind sich nicht bewusst: Schon eine unverbindliche Anfrage kann Einfluss auf die Bonität haben und das persönliche Rating verschlechtern. Eben deshalb raten Verbraucherschützer von regelmäßigen Konto-, Darlehens- oder Kreditkarten-Anträgen ab, wenn die betreffenden Leistungen nicht wirklich benötigt werden. Empfehlenswert ist es weiterhin, ungenutzte Konten und Kreditkarten zu kündigen. Dies kann zu Löschungen von Einträgen im Register der Schufa führen, von denen Sie vielleicht gar nichts wussten.
Unser Fazit zum Thema „Verbot der Schufa-Datenübermittlung“
Zuletzt ist es gerade dieses Unwissen hinsichtlich der eigenen Kreditwürdigkeit, das manchen Verbraucher dazu verleitet, die Datenübermittlung zu verbieten. Weitaus sinnvoller ist aber, vom alljährlichen Anspruch auf die Selbstauskunft nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Form der kostenlosen Datenübersicht Gebrauch zu machen. Auf diesem Weg erfahren Sie, wie kreditwürdig Sie wirklich sind. Zugleich entdecken Sie schnell Einträge, die vielleicht längst gelöscht worden sein müssten. Wie Sie solche Löschungen vornehmen lassen können, erläutern unsere Schufa-Profis ebenfalls in einem gesonderten Ratgeber. Besser als das vorschnelle Verbot der Datenauskunft beim Antrag für einen neuen Stromtarif ist die richtige Vorbereitung. Bringen Sie „Ihre Schufa“ auf den neuesten Stand. Dann spricht auch nichts gegen die Zustimmung zur Prüfung Ihrer Bonität durch die Abfrage bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei.
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