Strom, Gas & Bonität

Stromkosten 2027 noch offen: Weniger Netzzuschuss setzt Tarife unter Druck

Verständliche Informationen und praktische Orientierung für Ihre sichere Anbieterwahl.

✓ Verständlich erklärt

✓ Unabhängig orientieren

✓ Kostenlos vergleichen

Tarifkosten senken

Finden Sie in wenigen Minuten einen passenden Strom- oder Gastarif.

Hände prüfen an einem Tisch eine anonyme Stromrechnung; im Hintergrund ist eine Stromtrasse zu sehen.Die Bundesregierung plant für 2027 einen geringeren Zuschuss zu den Kosten der Stromübertragungsnetze. Statt 6,5 Milliarden Euro wie 2026 sollen rund 5,5 Milliarden Euro bereitstehen. Für Haushalte steigt dadurch das Risiko höherer Netzentgelte. Eine konkrete Strompreiserhöhung lässt sich daraus jedoch noch nicht ableiten.

 
Stromanbieter Vergleich
  • Wechseln trotz negativem Schufa-Eintrag möglich
  • Sehr hohe Genehmigungsquote
  • Direkt online wechseln – einfach, schnell und kostenlos
  • Garantiert die günstigsten Preise
  • TÜV-geprüfter Vergleichsrechner
Laptop Vergleich

zum Stromanbieter Vergleich

 
Inhaltsverzeichnis

Was geplant ist – und was noch nicht feststeht

Der Zuschuss wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Er senkt die Kosten, die über die Übertragungsnetzentgelte auf nachgelagerte Netze und damit auf die Stromkunden verteilt werden.

Für 2026 beträgt die Unterstützung 6,5 Milliarden Euro. Der Regierungsentwurf für 2027 sieht rund eine Milliarde Euro weniger vor. Das entspricht einer Kürzung um etwa 15 Prozent. Der verbleibende Zuschuss würde die Netzkosten weiterhin dämpfen, allerdings schwächer als im laufenden Jahr.

Wichtig ist der Verfahrensstand: Der Bundeshaushalt 2027 ist noch nicht endgültig beschlossen. Der Ansatz kann sich im parlamentarischen Verfahren noch verändern. Ein kleinerer Bundeszuschuss nimmt einen Teil der Entlastung zurück, ersetzt aber noch keine Tarifprognose.

So wirkt der Zuschuss auf die Stromrechnung

Übertragungsnetze transportieren Strom über große Entfernungen. Ihre Kosten fließen in die Entgelte der regionalen Verteilernetze ein, an die private Haushalte angeschlossen sind.

Nach einer Auswertung der Bundesnetzagentur hat der Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro die Netzentgelte für Haushaltskunden bei den 15 einwohnerstärksten Netzbetreibern 2026 um durchschnittlich knapp zwei Cent je Kilowattstunde gesenkt. Die Behörde weist zugleich auf deutliche regionale Unterschiede hin.

Wird die Förderung 2027 reduziert, fällt diese Entlastung voraussichtlich geringer aus. Wie stark sich das an Ihrem Wohnort bemerkbar macht, hängt unter anderem vom zuständigen Netzbetreiber, dessen Kostenentwicklung und der regionalen Netzstruktur ab.

Modellrechnung: Welche Mehrkosten möglich wären

Eine Analyse von Verivox geht davon aus, dass die Kürzung um eine Milliarde Euro die durchschnittlichen Netzentgelte rechnerisch um etwa 0,25 Cent je Kilowattstunde netto erhöhen könnte. Einschließlich Umsatzsteuer ergäben sich ungefähr folgende Mehrbelastungen:

  • bei 1.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch rund 5 Euro,
  • bei 2.800 Kilowattstunden rund 8 Euro,
  • bei 4.000 Kilowattstunden rund 12 Euro pro Jahr.

Diese Beträge sind eine Modellrechnung und keine Vorhersage für einzelne Haushalte. Sie unterstellen, dass die geringere Entlastung vollständig im Endkundenpreis ankommt und andere Preisbestandteile unverändert bleiben.

Warum der Strompreis trotzdem sinken oder stabil bleiben kann

Für Ihre Stromrechnung zählt nicht nur das Netz, sondern das Zusammenspiel aller Preisbestandteile. Dazu gehören die Beschaffungskosten des Lieferanten, Vertrieb und Marge, Steuern, Umlagen, Messentgelte sowie der Grundpreis.

Ein Versorger kann steigende Netzkosten daher möglicherweise durch günstigere Beschaffung oder eine geringere Marge ausgleichen. Umgekehrt können höhere Börsenpreise den Gesamtpreis zusätzlich belasten. Auch der Einkaufszeitpunkt spielt eine Rolle: Viele Anbieter beschaffen Strom langfristig und reagieren deshalb nicht sofort auf kurzfristige Marktbewegungen.

Die Entwicklung für 2027 wird belastbarer, sobald die Netzbetreiber ihre Entgelte veröffentlichen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen die ermittelten oder voraussichtlichen Netzentgelte spätestens am 15. Oktober für das Folgejahr im Internet stehen. Danach können die Lieferanten ihre Tarife für 2027 genauer kalkulieren.

Was ein Anbieterwechsel bewirken kann

Ein Anbieterwechsel ändert den örtlichen Netzbetreiber und dessen Entgelt nicht. Alle Lieferanten, die Sie an derselben Verbrauchsstelle versorgen, müssen die dort geltenden Netzkosten berücksichtigen.

Trotzdem können sich die Gesamtpreise deutlich unterscheiden. Anbieter kaufen Strom zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein, kalkulieren verschiedene Margen und geben Kostenänderungen nicht zwingend gleichzeitig weiter. Ein Tarifvergleich kann deshalb auch bei allgemein steigenden Netzentgelten sinnvoll sein.

Achten Sie dabei nicht nur auf den beworbenen Arbeitspreis. Entscheidend sind der voraussichtliche Gesamtpreis für Ihr Verbrauchsprofil, der Grundpreis, die Laufzeit, Kündigungsregeln und die Bedingungen einer Preisgarantie. Nach Angaben der Bundesnetzagentur schließen viele Preisgarantien Netzentgelte, Steuern oder Umlagen aus.

Kündigen Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht allein aufgrund der politischen Ankündigung. Warten Sie bei einem Wechsel auf die verbindliche Vertragsbestätigung des neuen Lieferanten. Bei einer einseitigen Preiserhöhung müssen Haushaltskunden nach § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz grundsätzlich vorab informiert und auf ihr Kündigungsrecht hingewiesen werden.

Was die Entwicklung für Verbraucher mit schwächerer Bonität bedeutet

Die geplante Kürzung selbst löst weder eine Bonitätsprüfung noch einen Schufa-Eintrag aus. Netzentgelte gelten unabhängig von der persönlichen Kreditwürdigkeit.

Bei einem neuen Sondertarif kann ein Lieferant jedoch weiterhin die Bonität prüfen und eine Vertragsanfrage ablehnen. Eine schwächere Kreditwürdigkeit kann dadurch die Tarifauswahl einschränken. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass kein Anbieterwechsel möglich ist.

Kommt kein Sondervertrag zustande, bleibt die örtliche Grundversorgung grundsätzlich ein Auffangnetz. § 36 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den Grundversorger, Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen zu versorgen. Das Gesetz sieht allerdings begrenzte Ausnahmen vor, etwa wenn die Versorgung für das Unternehmen wirtschaftlich unzumutbar wäre.

Steigende Stromkosten allein führen nicht zu einem negativen Schufa-Eintrag. Wenn sich eine Rechnung absehbar nicht vollständig bezahlen lässt, sollten Sie jedoch frühzeitig Kontakt mit dem Versorger aufnehmen, statt Mahnungen verstreichen zu lassen.

Was Sie bis zum Jahreswechsel tun können

Im August besteht kein Anlass für einen überstürzten Tarifwechsel. Sinnvoll ist eine schrittweise Prüfung:

  • 1. Notieren Sie Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch und die aktuellen Gesamtkosten.
  • 2. Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und den Umfang Ihrer Preisgarantie.
  • Sehen Sie ab Mitte Oktober nach, welche Netzentgelte Ihr regionaler Netzbetreiber für 2027 veröffentlicht.
  • Vergleichen Sie anschließend Tarife anhand der Jahreskosten und berücksichtigen Sie Boni getrennt.
  • Reagieren Sie zeitnah, wenn Ihr Lieferant eine Preiserhöhung ankündigt.

Fazit: Höheres Preisrisiko, aber noch keine sichere Mehrbelastung

Der geringere Bundeszuschuss erhöht den Kostendruck auf die Stromnetzentgelte. Für einzelne Haushalte ist die mögliche Mehrbelastung nach heutigen Modellrechnungen begrenzt, regional können die Auswirkungen jedoch abweichen.

Ob Ihre Stromrechnung 2027 tatsächlich steigt, entscheidet sich erst mit den veröffentlichten Netzentgelten und der anschließenden Kalkulation Ihres Lieferanten. Entscheidend werden die veröffentlichten Netzentgelte und die anschließende Preispolitik der Lieferanten. Prüfen Sie deshalb konkrete Tarifdaten statt allein auf allgemeine Preisprognosen zu reagieren.

Aktuelle News